In einem Urteil vom 31.07.2020 hat das Landgericht Berlin das rückwirkende Inkrafttreten des Mietendeckels in der Hauptstadt beanstandet und für unwirksam erklärt.
Mit der Anfang dieses Jahres erfolgten Einführung des Mietendeckels in Berlin sollten die dortigen Mieten rückwirkend ab dem 18.06.2019 eingefroren werden. Dies befand das Landgericht Berlin für unzulässig: das Gesetz könne erst mit Inkrafttreten am 23.02.2020 nicht aber rückwirkend seine Wirksamkeit entfalten.