Aufgrund eines Kabinettsbeschlusses vom 15.11.2023 ist der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2024 auf € 12,41 pro Stunde erhöht worden. Zum 01.01.2025 wird die nächste Anpassung um weitere € 0,41 auf € 12,82 / Std. erfolgen.
Nachdem der Mindestlohn zuletzt am 01.10.2020 in einem einmaligen Schritt per Gesetz auf € 12,00 / Std. angehoben wurde, war dieses Mal wieder die Mindestlohnkommission für die Anpassung zuständig. Das Kabinett ist ihrem Vorschlag gefolgt und hat durch die 4. Mindestlohnanpassungsverordnung die Erhöhungen zum Januar 2024 und Januar 2025 rechtsverbindlich gemacht.
Wir haben daher im Dezember 2023 für alle angestellten Hausmeister und Treppenhausreinigungskräfte (Minijobber) einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag gefertigt und die gesetzliche Mindestlohnanpassung vertraglich umgesetzt.