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Groth & Schneider - Grund & Wert

Lohnerhöhung für angestellte Hausmeister

Aufgrund eines Kabinettsbeschlusses vom 15.11.2023 ist der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2024 auf € 12,41 pro Stunde erhöht worden. Zum 01.01.2025 wird die nächste Anpassung um weitere € 0,41 auf € 12,82 / Std. erfolgen.

Nachdem der Mindestlohn zuletzt am 01.10.2020 in einem einmaligen Schritt per Gesetz auf € 12,00 / Std. angehoben wurde, war dieses Mal wieder die Mindestlohnkommission für die Anpassung zuständig. Das Kabinett ist ihrem Vorschlag gefolgt und hat durch die 4. Mindestlohnanpassungsverordnung die Erhöhungen zum Januar 2024 und Januar 2025 rechtsverbindlich gemacht.

Wir haben daher im Dezember 2023 für alle angestellten Hausmeister und Treppenhausreinigungskräfte (Minijobber) einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag gefertigt und die gesetzliche Mindestlohnanpassung vertraglich umgesetzt.

Über Groth und Schneider: Die Unternehmensleitlinien

Als modernes und dynamisches Dienstleistungsunternehmen setzen wir auf die hohe Qualität unserer Mitarbeiter, um gemeinsam im höchsten Maße kunden- und serviceorientiert agieren zu können.

Dabei verstehen wir uns als Berater und Ratgeber für unserer Kunden und setzen auf hohe Zufriedenheit und eine langfristige Kundenbeziehung durch: Professionelle, verbindliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit Zeitnahes, höfliches, kompetentes und regelkonformes Handeln Bedarfsorientierte Lösungsansätze Individuelle Betreuung Diplomatie und Kritikfähigkeit Transparenz und klare Aussagen Gleichberechtigtes Begegnen auf Augenhöhe

Unser Anspruch

Unser Ziel, Hamburgs bestes Verwalter- & Makler-Unternehmen zu werden, wollen wir durch hochwertige, kompetente und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern, Kunden und Dienstleistern erreichen. Die Grundlage hierfür sind höchste Leistungsbereitschaft, effiziente Organisationsstrukturen und optimierte Arbeitsprozesse – bei gleichzeitig individueller Betreuung und Beratung unseres Kundenstammes.

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21.04.2025

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Basierend auf einem Kabinettsbeschluss vom 15.11.2023 ist der gesetzliche Mindestlohn bereits zum 01.01.2024 auf € 12,41/Std. erhöht worden. Zum 01.01.2025 erfolgte nun eine weitere Anpassung um € 0,41/Std. auf € 12,82/Std. Entsprechend wurden die Stundenlöhne…
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#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
07.04.2025

Erweiterung der Steuerbefreiungsregelung für Photovoltaik-Anlagen

In unserer Ausgabe 1-2024 hatten wir umfänglich zu den steuerlichen Auswirkungen von PV-Anlagen Stellung genommen. Der Gesetzgeber hat nun mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung vorgenommen. Bisher von der Einkommenssteuer befreit waren PV-Anlagen auf oder…
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Groth & Schneider | Wohnimmobilien in Hamburg: Was private Anleger wissen muessen
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
31.03.2025

Neues Förderprogramm „Mach Dein Grundstück regenfit“

Mit dem Klimawandel werden Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hitzeperioden wahrscheinlicher. Dadurch rückt modernes Regenwassermanagement in den Fokus. Dazu zählen u.a. Prinzipien der sogenannten „Schwammstadt“, wie die Schaffung von Flächen, die große Wassermengen aufnehmen und zeitversetzt…
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