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WEG-VerwaltungTradition wird digital

Gemeinsam Werte schaffen, erhalten und steigern.

Seit über 60 Jahren sind wir Spezialisten für die WEG-Verwaltung. Unterstützt durch modernste, ausgereifte digitale Prozesse, mit eigener App und Kundenportal, bieten wir Ihnen innovatives Verwaltungsmanagement auf höchstem Niveau.

Lernen Sie uns und unsere Arbeitsweise kennen.

Was ist eine Wohnungseigentümer­gemeinschaft?

Die Grundlage einer Eigentümergemeinschaft ist das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG), welches 1951 in Kraft getreten ist.

Juristisch wird eine Wohnungseigentümer­gemeinschaft (WEG) als „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“ bezeichnet. Mitglieder einer WEG sind somit Eigentümer einer oder mehrerer Einheiten in einem Wohngebäude bzw. eines gewerblich genutzten Objektes.

Nicht zu wohnzwecken dienendes Eigentum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft bezeichnet man als Teileigentum (z.B. Gewerbeflächen oder Garagen). Das „Gesetz“ einer jeden Wohnungseigentümer­gemeinschaft ist die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung.

In der Teilungserklärung werden z.B. Sondernutzungsrechte am Gemeinschafts­eigentum zugewiesen, Verteilungsschlüssel festgelegt und Abstimmverhältnisse, sowie Vertretungsbefugnisse geregelt. Eine WEG muss auf Forderung eines einzelnen Eigentümers einen Verwalter bestellen. Eine Bestellung des Verwalters erfolgt für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Miet- oder Sonder­eigentumsverwaltung?

Eine Wohnungseigentumsverwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümer­gemeinschaft.

Das Sondereigentum (alles was sich in der Wohnung befindet) ist davon ausgenommen. Die Aufgaben einer Sondereigentums­verwaltung liegen dagegen ausschließlich im Bereich der Wohnung.

Somit kümmert sich die Miet- oder Sondereigentumsverwaltung sowohl um die Angelegenheiten der jeweiligen Wohnungseigentümer (gegenüber der WEG) als auch gegenüber dem Mieter.

Bei der WEG-Verwaltung entscheiden die Wohnungseigentümer per Mehrheitsentscheid über die natürliche oder juristische Person, die mit der Immobilienverwaltung betraut wird.

Bei einer Miet- oder Sondereigentums­verwaltung wird dies durch den Eigentümer der Immobilie bestimmt, wobei die Mieter kein Mitspracherecht erhalten.

Was macht man in der WEG-Verwaltung?

Die im Wohnungseigentumsgesetz sowie der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung festgehaltenen Rechte und Pflichten für Verwalter einer WEG sind durchaus vielfältig und gehen weit über die Betreuung des Wohnungseigentums hinaus.

Die wichtigsten Aufgaben und Pflichten für Verwalter einer WEG sind:

WEG-Verwaltung mit der Groth & Schneider WEG Verwaltungs KG

Gemeinsam Werte schaffen, erhalten und steigern.

Unserem Leitsatz folgend, betrachten wir uns bereits seit 1913 als Partner in der Immobilienwirtschaft. In einer solchen Partnerschaft bedarf es über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und das nötige Fachwissen hinaus auch sozialer Kompetenz und Erfahrung, um eine Eigentümergemeinschaft nachhaltig und erfolgreich zu verwalten.

So auch bei der Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften, die seit Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 1951 zu eine unserer Kernkompetenzen zählt.

WEG Verwaltung Hamburg: Was kostet dieser Service?

Die Grundvergütung für eine WEG-Verwaltung richtet sich in erster Linie nach der Größe der Wohnanlage und nach dem zu erwartenden Arbeitsaufwand.

Folgende Kriterien spielen bei der Preisgestaltung eine Rolle:

Das passende Angebot für Ihre Wohnungseigentümer­gemeinschaft

Jede WEG ist individuell und benötigt daher auch eine maßgeschneiderte Betreuung. Wir unterbreiten Ihnen gern ein auf Ihre Situation speziell zugeschnittenes Angebot, um Ihre Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.
Die Groth & Schneider WEG Verwaltungs KG ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Betreuung von Eigentümergemeinschaften.

Wir legen besonderes Augenmerk auf:

Sicherheit der Erhaltungsrücklage: Schutz für Ihr gemeinschaftliches Eigentum

Die Erhaltungsrücklage (vorher Instandhaltungsrücklage oder auch Instandhaltungsrückstellung) ist ein unverzichtbarer Bestandteil der finanziellen Absicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie stellt sicher, dass notwendige Instandhaltungen und Modernisierungen ohne plötzliche Sonderumlagen finanziert werden können.

Doch wie wird dieses Kapital bestmöglich geschützt?

Gesetzlicher Schutz und Zweckbindung
Die Erhaltungsrücklage ist rechtlich verankert und gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer WEG (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Ihr Einsatz ist klar definiert: Nur für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Eine zweckfremde Verwendung – etwa zur Deckung laufender Betriebskosten – ist nicht zulässig.

Mündelsicherheit bedeutet, dass die Anlageform ein geringes Risiko aufweist und besonders sicher ist. In der Praxis bedeutet dies, dass Rücklagen bevorzugt auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten bei deutschen Banken angelegt werden sollten, die der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) sind Guthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Anleger und Bank gesetzlich abgesichert.

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele Banken eine freiwillige Absicherung über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. an. Durch diesen Fonds können je nach Bank sogar deutlich höhere Beträge geschützt sein. Es sollte daher geprüft werden, ob das gewählte Kreditinstitut sowohl der gesetzlichen als auch der freiwilligen Einlagensicherung unterliegt.

Spekulative Anlagen, wie Investitionen in Aktien, Fonds oder sonstige Wertpapiere, sind nicht zulässig, da diese nicht als mündelsicher gelten. Das oberste Gebot ist der Kapitalerhalt, sodass riskante Anlagestrategien ausgeschlossen werden müssen.

Die Auswahl der Bank sollte ebenfalls sorgfältig erfolgen. Neben der Sicherungssysteme ist auf eine möglichst hohe Verzinsung der Rücklagen zu achten, um den Wertverlust durch Inflation zu minimieren.

Maximale Sicherheit durch getrennte Kontoführung
Um das Vermögen der WEG zu schützen, muss die Erhaltungsrücklage auf einem separaten Bankkonto verwaltet werden. Dieses Konto muss auf den Namen der WEG laufen – nicht auf den Verwalter. So bleibt das Guthaben selbst im Insolvenzfall des Verwalters oder der Bank gesichert und kann nicht unberechtigt abgerufen werden.

Sichere Anlageformen für Werterhalt und Liquidität
Ein ausgewogener Anlageplan stellt sicher, dass die Rücklage jederzeit verfügbar ist und nicht an Wert verliert:

  • Tagesgeldkonten: Für kurzfristige finanzielle Flexibilität und sofortige Verfügbarkeit.
  • Festgeldkonten: Zur langfristigen Planung mit höheren Zinsen.

Bei der Wahl der Bank sollte darauf geachtet werden, dass diese dem europäischen Einlagensicherungssystem angehört. Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Miteigentümer sind dadurch geschützt.

Transparenz und Kontrolle: Volle Einsicht für Eigentümer
Sicherheit entsteht durch Transparenz. Daher haben Eigentümer jederzeit Einblick in die Rücklagenverwaltung. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, regelmäßig über den Stand der Rücklagen zu informieren und diesen in der Jahresabrechnung gesondert auszuweisen. Zusätzlich können unabhängige Prüfungen und Audits durchgeführt werden, um eine korrekte Verwaltung sicherzustellen.

Regelung von Entnahmen: Klare Beschlüsse erforderlich
Jede Entnahme aus der Rücklage muss durch einen Eigentümerbeschluss geregelt sein. Nur so bleibt gewährleistet, dass das Kapital ausschließlich für seinen vorgesehenen Zweck genutzt wird. Eine zweckfremde Verwendung, etwa zur Überbrückung finanzieller Engpässe, ist nur in klar definierten Ausnahmefällen und mit schneller Rückzahlung erlaubt.

Nachhaltige Sicherung Ihres Gemeinschaftsvermögens
Die Sicherheit der Erhaltungsrücklage basiert auf gesetzlicher Zweckbindung, strikter Kontentrennung, einer durchdachten Anlagestrategie, Einlagensicherung sowie maximaler Transparenz und Kontrolle. Eine professionell verwaltete Rücklage schützt Eigentümer vor finanziellen Risiken und gewährleistet den langfristigen Werterhalt der Immobilie.

Zusammenfassend müssen Rücklagen der WEG sicher, liquide und risikoarm angelegt werden. Nur durch eine mündelsichere Anlage mit gesetzlicher und gegebenenfalls zusätzlicher Einlagensicherung ist gewährleistet, dass die Gemeinschaft jederzeit auf ihre Mittel zugreifen kann, ohne Verluste zu riskieren.

Groth & Schneider sorgt für eine sichere, transparente und nachhaltige Verwaltung Ihrer WEG-Rücklagen. Vertrauen Sie auf über 100 Jahre Immobilien-Expertise!

Weitere Informationen

Damit Sie sich einen ersten kleinen Eindruck verschaffen können, finden Sie hier folgende Unterlagen:

Beispiel Hausgeldabrechnung

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Ihr Ansprechpartner für ein Angebot für Ihre WEG (ab 30 Einheiten)

Kai Kachelmann | Groth & Schneider

Kai Kachelmann

Geschäftsführender Gesellschafter, M.A. Real Estate Management

+49 (0)40 27 84 78 - 27