Die Grundlage einer Eigentümergemeinschaft ist das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG), welches 1951 in Kraft getreten ist.
Juristisch wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“ bezeichnet. Mitglieder einer WEG sind somit Eigentümer einer oder mehrerer Einheiten in einem Wohngebäude bzw. eines gewerblich genutzten Objektes.
Nicht zu wohnzwecken dienendes Eigentum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft bezeichnet man als Teileigentum (z.B. Gewerbeflächen oder Garagen). Das „Gesetz“ einer jeden Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung.
In der Teilungserklärung werden z.B. Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum zugewiesen, Verteilungsschlüssel festgelegt und Abstimmverhältnisse, sowie Vertretungsbefugnisse geregelt. Eine WEG muss auf Forderung eines einzelnen Eigentümers einen Verwalter bestellen. Eine Bestellung des Verwalters erfolgt für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.
Eine Wohnungseigentumsverwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Das Sondereigentum (alles was sich in der Wohnung befindet) ist davon ausgenommen. Die Aufgaben einer Sondereigentumsverwaltung liegen dagegen ausschließlich im Bereich der Wohnung.
Somit kümmert sich die Miet- oder Sondereigentumsverwaltung sowohl um die Angelegenheiten der jeweiligen Wohnungseigentümer (gegenüber der WEG) als auch gegenüber dem Mieter.
Bei der WEG-Verwaltung entscheiden die Wohnungseigentümer per Mehrheitsentscheid über die natürliche oder juristische Person, die mit der Immobilienverwaltung betraut wird.
Bei einer Miet- oder Sondereigentumsverwaltung wird dies durch den Eigentümer der Immobilie bestimmt, wobei die Mieter kein Mitspracherecht erhalten.
Die im Wohnungseigentumsgesetz sowie der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung festgehaltenen Rechte und Pflichten für Verwalter einer WEG sind durchaus vielfältig und gehen weit über die Betreuung des Wohnungseigentums hinaus.
Die wichtigsten Aufgaben und Pflichten für Verwalter einer WEG sind:
Die Grundvergütung für eine WEG-Verwaltung richtet sich in erster Linie nach der Größe der Wohnanlage und nach dem zu erwartenden Arbeitsaufwand.
Folgende Kriterien spielen bei der Preisgestaltung eine Rolle:
Jede WEG ist individuell und benötigt daher auch eine maßgeschneiderte Betreuung. Wir unterbreiten Ihnen gern ein auf Ihre Situation speziell zugeschnittenes Angebot, um Ihre Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.
Die Groth & Schneider WEG Verwaltungs KG ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Betreuung von Eigentümergemeinschaften.
Wir legen besonderes Augenmerk auf:
Damit Sie sich einen ersten kleinen Eindruck verschaffen können, finden Sie hier folgende Unterlagen:
Geschäftsführender Gesellschafter, M.A. Real Estate Management