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WEG-VerwaltungTradition wird digital

Gemeinsam Werte schaffen, erhalten und steigern.

Seit über 60 Jahren sind wir Spezialisten für die WEG-Verwaltung. Unterstützt durch modernste, ausgereifte digitale Prozesse, mit eigener App und Kundenportal, bieten wir Ihnen innovatives Verwaltungsmanagement auf höchstem Niveau.

Lernen Sie uns und unsere Arbeitsweise kennen.

Was ist eine Wohnungseigentümer­gemeinschaft?

Die Grundlage einer Eigentümergemeinschaft ist das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG), welches 1951 in Kraft getreten ist.

Juristisch wird eine Wohnungseigentümer­gemeinschaft (WEG) als „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“ bezeichnet. Mitglieder einer WEG sind somit Eigentümer einer oder mehrerer Einheiten in einem Wohngebäude bzw. eines gewerblich genutzten Objektes.

Nicht zu wohnzwecken dienendes Eigentum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft bezeichnet man als Teileigentum (z.B. Gewerbeflächen oder Garagen). Das „Gesetz“ einer jeden Wohnungseigentümer­gemeinschaft ist die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung.

In der Teilungserklärung werden z.B. Sondernutzungsrechte am Gemeinschafts­eigentum zugewiesen, Verteilungsschlüssel festgelegt und Abstimmverhältnisse, sowie Vertretungsbefugnisse geregelt. Eine WEG muss auf Forderung eines einzelnen Eigentümers einen Verwalter bestellen. Eine Bestellung des Verwalters erfolgt für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Miet- oder Sonder­eigentumsverwaltung?

Eine Wohnungseigentumsverwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümer­gemeinschaft.

Das Sondereigentum (alles was sich in der Wohnung befindet) ist davon ausgenommen. Die Aufgaben einer Sondereigentums­verwaltung liegen dagegen ausschließlich im Bereich der Wohnung.

Somit kümmert sich die Miet- oder Sondereigentumsverwaltung sowohl um die Angelegenheiten der jeweiligen Wohnungseigentümer (gegenüber der WEG) als auch gegenüber dem Mieter.

Bei der WEG-Verwaltung entscheiden die Wohnungseigentümer per Mehrheitsentscheid über die natürliche oder juristische Person, die mit der Immobilienverwaltung betraut wird.

Bei einer Miet- oder Sondereigentums­verwaltung wird dies durch den Eigentümer der Immobilie bestimmt, wobei die Mieter kein Mitspracherecht erhalten.

Was macht man in der WEG-Verwaltung?

Die im Wohnungseigentumsgesetz sowie der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung festgehaltenen Rechte und Pflichten für Verwalter einer WEG sind durchaus vielfältig und gehen weit über die Betreuung des Wohnungseigentums hinaus.

Die wichtigsten Aufgaben und Pflichten für Verwalter einer WEG sind:

WEG-Verwaltung mit der Groth & Schneider WEG Verwaltungs KG

Gemeinsam Werte schaffen, erhalten und steigern.

Unserem Leitsatz folgend, betrachten wir uns bereits seit 1913 als Partner in der Immobilienwirtschaft. In einer solchen Partnerschaft bedarf es über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und das nötige Fachwissen hinaus auch sozialer Kompetenz und Erfahrung, um eine Eigentümergemeinschaft nachhaltig und erfolgreich zu verwalten.

So auch bei der Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften, die seit Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 1951 zu eine unserer Kernkompetenzen zählt.

WEG Verwaltung Hamburg: Was kostet dieser Service?

Die Grundvergütung für eine WEG-Verwaltung richtet sich in erster Linie nach der Größe der Wohnanlage und nach dem zu erwartenden Arbeitsaufwand.

Folgende Kriterien spielen bei der Preisgestaltung eine Rolle:

Das passende Angebot für Ihre Wohnungseigentümer­gemeinschaft

Jede WEG ist individuell und benötigt daher auch eine maßgeschneiderte Betreuung. Wir unterbreiten Ihnen gern ein auf Ihre Situation speziell zugeschnittenes Angebot, um Ihre Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.
Die Groth & Schneider WEG Verwaltungs KG ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Betreuung von Eigentümergemeinschaften.

Wir legen besonderes Augenmerk auf:

Weitere Informationen

Damit Sie sich einen ersten kleinen Eindruck verschaffen können, finden Sie hier folgende Unterlagen:

Beispiel Hausgeldabrechnung

Download

Ihr Ansprechpartner für ein Angebot für Ihre WEG (ab 30 Einheiten)

Kai Kachelmann | Groth & Schneider

Kai Kachelmann

Geschäftsführender Gesellschafter, M.A. Real Estate Management

+49 (0)40 27 84 78 - 27