Aktuelle Stellenaus­schreibungen.
Starten Sie noch heute Ihre Karriere bei uns.
Groth & Schneider I Nachruestpflicht fuer Ladeinfrastruktur im Gebaeudebestand

Nachrüstpflicht für Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand

Mit Wirkung zum 25.03.2021 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz GEIG) in Kraft getreten.

Das GEIG regelt bundesweit einheitlich den Ausbau der für die Elektromobilität notwendigen Leitungs- und Ladeinfrastruktur bei bestehenden und zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das GEIG schreibt u. a. für Sanierungen im Gebäudebestand sowie Neubauten eine bestimmte Anzahl von E-Ladestationen oder zumindest die Schaffung der hierfür notwendigen Infrastruktur vor.

Konkret bedeutet dies beispielsweise für bestehende Wohngebäude mit mehr als 10 PKW-Stellplätzen im oder am Gebäude, dass im Zuge von größeren Renovierungen, welche die Parkflächen oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfassen, alle Stellplätze mit der für den Betrieb einer Ladestation erforderlichen elektrischen Infrastruktur (Stromzuleitungen) ausgestattet werden müssen. Bei gewerblich genutzten Gebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen muss mindestens jeder 5. Stellplatz mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet und zudem mindestens 1 Ladepunkt errichtet werden. Die Anforderungen an Neubauten sind noch deutlich anspruchsvoller.

Sollte ein Eigentümer mehrere Immobilien in räumlicher Nähe besitzen, sind auch sog. Quartierslösungen – also die zentrale Bereitstellung der erforderlichen Stellplätze an einem Standort – möglich.

Für Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an.

Hier finden Sie weitere Themen:

Groth & Schneider I Tipps für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
25.11.2024

Erweiterung des Versicherungsumfangs um Elementarschäden

In den letzten Wochen und Monaten ist es auch in Hamburg immer wieder zu Überschwemmungen durch Starkregenfälle gekommen. Die vergangenen 12 Monate waren die regenreichsten seit Wetteraufzeichnung. Wir werden daher in den nächsten Wochen für…
Mehr erfahren
wohnungsvermietung hamburg
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
18.11.2024

Umstellung Ökostrom und Gas – Neuer Rahmenvertrag der Groth & Schneider KG

Fast alle Verwaltungsgrundstücke mit einer zentralen Gasheizung werden derzeit über unseren Rahmenvertrag mit den Stadtwerken Ahrensburg mit Gas versorgt. Diesen Rahmenvertrag haben wir zum 31.12.2024 gekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Grundstücke mit Gas…
Mehr erfahren
Groth & Schneider I Gruendachpflicht für alle Flachdaecher ab 01.01.2027
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
11.11.2024

Gründachpflicht für alle Flachdächer ab 01.01.2027

Mit dem Slogan „Energie gewinnen und Gebäude kühlen“ wirbt die Stadt Hamburg bereits jetzt für die ab dem 01.01.2027 verbindliche gesetzliche Regelung, Flachdächer, die über eine Neigung von max. 10 Grad verfügen, bei einer Erneuerung…
Mehr erfahren