Mit Beschluss vom 25.03.2021 hat das Bundesverfassungsgericht erwartungsgemäß den Mietendeckel in der Hauptstadt gekippt und dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage abgesprochen.
Den notwendigen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht hatten die 284 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP Anfang Mai 2020 eingereicht.
Nach Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung im Anschluss an die Bundestagswahl im September bleibt nun abzuwarten, ob die Bewertung, dass ein Mietendeckel nicht zu mehr Wohnraum führt, Bestand hat, oder das neue Regierungsbündnis einen bundeseinheitlichen Mietendeckel durchsetzt.