Aktuelle Stellenaus­schreibungen.
Starten Sie noch heute Ihre Karriere bei uns.
Groth & Schneider I Nachruestpflicht fuer Ladeinfrastruktur im Gebaeudebestand

Ladelösungen im Mehrfamilienhaus: Welche Wallbox ist die Richtige?

Anna-Elisabeth Bellot,

Produktmanager Energieprodukte & Elektromobilität,
cowelio GmbH

 

Die Elektromobilität in Deutschland boomt. Dabei hängt ihre Attraktivität auch davon ab, wie einfach man sein Auto im Alltag laden kann. Da der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur nicht schnell genug erfolgt, kann sich glücklich schätzen, wer über eine eigene Wallbox verfügt. Allerdings müssen Ladelösungen im Mehrparteienhaus andere Anforderungen erfüllen, als Wallboxen im Einfamilienhaus:

Neben Robustheit und Stabilität sollte eine Ladelösung im Mehrparteienhaus über die Option verfügen, sie ohne größere Investitionen auf weitere Stellplätze zu erweitern. So empfiehlt es sich, bereits bei Planung der ersten Wallbox ein Konzept für den Anschluss weiterer Wallboxen zu erstellen, da davon ausgegangen werden kann, dass mit der Zeit weitere E-Mobilisten dazukommen und die Kapazitätsgrenze des Hausanschlusses schnell erreicht wird. Entsprechend ist es ratsam, von Anfang an in Ladelösungen zu investieren, die in ein Lastmanagementsystem eingebunden werden können.

Zudem sollte man sich bereits im Rahmen der Planung Gedanken über die spätere Nutzung der Ladesäule und die Abrechnung des Ladestroms machen. Bei gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen oder Außenstellplätzen empfiehlt es sich, den Betrieb der Ladesäulen auf die ausschließliche Verwendung durch berechtigte Personen zu beschränken. Hierfür muss eine Authentifizierung der Nutzungsberechtigten z.B. über RFID, Dongel oder Nutzer-App zum Leistungsumfang der Ladesäule gehören. Die Freischaltung der Nutzer erfolgt dabei in der Regel über ein angeschlossenes Back-End-System, welches mit der Ladesäule kommuniziert. Hierfür ist es wichtig, dass die Ladesäule über eine integrierter SIM-Karte oder LAN-Verbindung verfügt und dieselbe „Sprache“ bzw. dasselbe Kommunikationsprotokoll beherrscht wie das Back-End-System.

Im Hinblick auf Stromlieferung und Abrechnung sind weitere Besonderheiten zu berücksichtigen: Während im Einfamilienhaus die Stromversorgung für die Ladelösung meist über den „normalen“ Haushaltszähler gemessen und über den allgemeinen Stromliefervertrag mit abgerechnet wird, ist es in Mehrparteienhäusern durchaus sinnvoll, die Elektromobilitätsenergie über einen eigenen „E-Mob-Zähler“ laufen zu lassen. Um die Ladungen anschließend mit den Nutzern direkt abzurechnen, muss die Ladelösung über einen MID-konformen oder – im Falle wechselnder Nutzer – über einen eichrechtskonformen Zähler verfügen. Die Messwerte können nutzerbezogen in ein Back-End übertragen, dort gespeichert und in festen Zeitintervallen zur Verfügung gestellt oder direkt mit dem Nutzer abgerechnet werden. (Standard-) Wallboxen für das Einfamilienhaus verfügen häufig nicht über integrierte Zähler und sind deshalb wenig geeignet.

Auch mit Blick auf Betrieb und Abrechenbarkeit der Ladevorgänge, gilt es weitere Fragestellungen zu beantworten: Wer übernimmt die Rolle des Betreibers? Wie erfolgen Updates an der Software der Wallbox? Wie können Störungen erkannt, systemisch aus der Ferne behoben oder notfalls eine Entstörung vor Ort beauftragt werden? Wie kann eine Wartung sichergestellt und dokumentiert werden?

Als Tochterunternehmen der BRUNATA-METRONA unterstützt cowelio Kunden in Mehrfamilienhäusern bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Ladeinfrastruktur. Neben Beschaffung, Errichtung und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur übernimmt cowelio auf Wunsch auch den Betrieb der Ladelösung sowie die nutzerbezogene Abrechnung und liefert auf jede der oben genannten Fragen die passende Antwort.

 

Hier finden Sie weitere Themen:

Groth & Schneider I Tipps für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
25.11.2024

Erweiterung des Versicherungsumfangs um Elementarschäden

In den letzten Wochen und Monaten ist es auch in Hamburg immer wieder zu Überschwemmungen durch Starkregenfälle gekommen. Die vergangenen 12 Monate waren die regenreichsten seit Wetteraufzeichnung. Wir werden daher in den nächsten Wochen für…
Mehr erfahren
wohnungsvermietung hamburg
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
18.11.2024

Umstellung Ökostrom und Gas – Neuer Rahmenvertrag der Groth & Schneider KG

Fast alle Verwaltungsgrundstücke mit einer zentralen Gasheizung werden derzeit über unseren Rahmenvertrag mit den Stadtwerken Ahrensburg mit Gas versorgt. Diesen Rahmenvertrag haben wir zum 31.12.2024 gekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Grundstücke mit Gas…
Mehr erfahren
Groth & Schneider I Gruendachpflicht für alle Flachdaecher ab 01.01.2027
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
11.11.2024

Gründachpflicht für alle Flachdächer ab 01.01.2027

Mit dem Slogan „Energie gewinnen und Gebäude kühlen“ wirbt die Stadt Hamburg bereits jetzt für die ab dem 01.01.2027 verbindliche gesetzliche Regelung, Flachdächer, die über eine Neigung von max. 10 Grad verfügen, bei einer Erneuerung…
Mehr erfahren