Aktuelle Stellenaus­schreibungen.
Starte noch heute Deine Karriere bei uns.
Groth & Schneider I Nachruestpflicht fuer Ladeinfrastruktur im Gebaeudebestand

Ladelösungen im Mehrfamilienhaus: Welche Wallbox ist die Richtige?

Anna-Elisabeth Bellot,

Produktmanager Energieprodukte & Elektromobilität,
cowelio GmbH

 

Die Elektromobilität in Deutschland boomt. Dabei hängt ihre Attraktivität auch davon ab, wie einfach man sein Auto im Alltag laden kann. Da der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur nicht schnell genug erfolgt, kann sich glücklich schätzen, wer über eine eigene Wallbox verfügt. Allerdings müssen Ladelösungen im Mehrparteienhaus andere Anforderungen erfüllen, als Wallboxen im Einfamilienhaus:

Neben Robustheit und Stabilität sollte eine Ladelösung im Mehrparteienhaus über die Option verfügen, sie ohne größere Investitionen auf weitere Stellplätze zu erweitern. So empfiehlt es sich, bereits bei Planung der ersten Wallbox ein Konzept für den Anschluss weiterer Wallboxen zu erstellen, da davon ausgegangen werden kann, dass mit der Zeit weitere E-Mobilisten dazukommen und die Kapazitätsgrenze des Hausanschlusses schnell erreicht wird. Entsprechend ist es ratsam, von Anfang an in Ladelösungen zu investieren, die in ein Lastmanagementsystem eingebunden werden können.

Zudem sollte man sich bereits im Rahmen der Planung Gedanken über die spätere Nutzung der Ladesäule und die Abrechnung des Ladestroms machen. Bei gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen oder Außenstellplätzen empfiehlt es sich, den Betrieb der Ladesäulen auf die ausschließliche Verwendung durch berechtigte Personen zu beschränken. Hierfür muss eine Authentifizierung der Nutzungsberechtigten z.B. über RFID, Dongel oder Nutzer-App zum Leistungsumfang der Ladesäule gehören. Die Freischaltung der Nutzer erfolgt dabei in der Regel über ein angeschlossenes Back-End-System, welches mit der Ladesäule kommuniziert. Hierfür ist es wichtig, dass die Ladesäule über eine integrierter SIM-Karte oder LAN-Verbindung verfügt und dieselbe „Sprache“ bzw. dasselbe Kommunikationsprotokoll beherrscht wie das Back-End-System.

Im Hinblick auf Stromlieferung und Abrechnung sind weitere Besonderheiten zu berücksichtigen: Während im Einfamilienhaus die Stromversorgung für die Ladelösung meist über den „normalen“ Haushaltszähler gemessen und über den allgemeinen Stromliefervertrag mit abgerechnet wird, ist es in Mehrparteienhäusern durchaus sinnvoll, die Elektromobilitätsenergie über einen eigenen „E-Mob-Zähler“ laufen zu lassen. Um die Ladungen anschließend mit den Nutzern direkt abzurechnen, muss die Ladelösung über einen MID-konformen oder – im Falle wechselnder Nutzer – über einen eichrechtskonformen Zähler verfügen. Die Messwerte können nutzerbezogen in ein Back-End übertragen, dort gespeichert und in festen Zeitintervallen zur Verfügung gestellt oder direkt mit dem Nutzer abgerechnet werden. (Standard-) Wallboxen für das Einfamilienhaus verfügen häufig nicht über integrierte Zähler und sind deshalb wenig geeignet.

Auch mit Blick auf Betrieb und Abrechenbarkeit der Ladevorgänge, gilt es weitere Fragestellungen zu beantworten: Wer übernimmt die Rolle des Betreibers? Wie erfolgen Updates an der Software der Wallbox? Wie können Störungen erkannt, systemisch aus der Ferne behoben oder notfalls eine Entstörung vor Ort beauftragt werden? Wie kann eine Wartung sichergestellt und dokumentiert werden?

Als Tochterunternehmen der BRUNATA-METRONA unterstützt cowelio Kunden in Mehrfamilienhäusern bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Ladeinfrastruktur. Neben Beschaffung, Errichtung und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur übernimmt cowelio auf Wunsch auch den Betrieb der Ladelösung sowie die nutzerbezogene Abrechnung und liefert auf jede der oben genannten Fragen die passende Antwort.


Über Groth & Schneider

Grund & Wert – Alle Meldungen in der Übersicht

Als Service informieren wir Sie regelmäßig mit aktuellen Meldungen und Hintergrundinformationen rund um das Thema Immobilie. Dafür haben wir „Grund & Wert“, unseren Newsletter, entwickelt. Er behandelt vielfältige Themen, die eines gemeinsam haben: Werte schaffen, erhalten und steigern.

Seit über 100 Jahren sind wir ein vertrauensvoller und verlässlicher Partner für Immobilieneigentümer in Hamburg und Umgebung. Unsere persönlich haftenden Gesellschafter und das hochqualifizierte Team sind Ihre ersten Ansprechpartner für den Verkauf, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien. Mit Erfahrung, Know-how und Leidenschaft entwickeln wir individuelle und innovative Lösungen, die langfristig Mehrwert schaffen.

Als modernes und dynamisches Unternehmen gestalten wir die Zukunft der Immobilienbranche aktiv mit. Wir setzen auf Digitalisierung, Effizienz und smarte Prozesse, ohne dabei den persönlichen Kontakt zu vernachlässigen. Professionalität, Wertschätzung und Verlässlichkeit prägen unser Handeln – im Dialog mit Eigentümern, Mietern und Partnern.

Entdecken Sie auch unsere aktuellen Angebote und erfahren Sie mehr über unsere Arbeit, die seit Generationen für Vertrauen und Qualität in der Immobilienverwaltung steht.

Hier finden Sie weitere Themen:

#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
17.11.2025

Künftige CO2-Kostenentwicklung realistisch einschätzen Was passiert ab 2027?

Ab 2027 wird der CO2-Preis im Gebäudebereich europaweit gehandelt – mit direkten Folgen für Betriebs-kosten, Mieten und die Wirtschaftlichkeit von Heizsystemen. Dieser Beitrag ordnet realistische Preisniveaus ein und zeigt, Investitionen und Sanierungsfahrpläne verlässlich…
Mehr erfahren
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
03.11.2025

Preisverhandlung beim Anbieter Stadtwerke Buchholz

Zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei den umlegbaren Betriebskosten prüfen wir regelmäßig die Marktpreise für Gas und Strom. Seit dem 01.01.2024 besteht ein Rahmenvertrag für Strom mit den Stadtwerken Buchholz. Darüber hinaus wird seit diesem Wirtschaftsjahr…
Mehr erfahren
Groth und Schneider Immobilienmakler und Immobilienverwalter in Hamburg Verkauf Ihrer Immobilie Immobilieninvestitionen sind Vertrauenssache2
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
27.10.2025

Mindestlohn-Erhöhung lässt Betriebskosten steigen

Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein branchenunabhängiger, gesetzlicher Mindestlohn. Seinerzeit startete dieser mit einem Satz von 8,50 €/Std. Mehrere Anpassungen durch die Mindestlohnkommission oder durch gesetzliche Eingriffe führten dazu, dass der Mindestlohn seit 01.01.2025…
Mehr erfahren