Der Hamburger Senat hat Details zur PV-Pflicht auf Dächern und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Bestandsbauten geregelt.
Im Februar 2020 ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Die beiden wichtigsten neuen Anforderungen, welche die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen, sind die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Hamburgs Dächern („PV-Pflicht“) und die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung („EE-Pflicht“). Die Details dieser neuen Maßnahmen sind nun in einer vom Senat erarbeiteten Umsetzungsverordnung beschrieben, welche am 01. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
» Die Pflicht greift für Neubauten mit Baubeginn nach dem 1. Januar 2023.
» Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht erst nach dem 1. Januar 2025 und nur für den Fall, dass die Dachhaut vollständig erneuert wird.
» Ausnahmen von der Verpflichtung gibt es nur für den Fall, dass der Einbau technisch nicht möglich, gefährlich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Eine Reihe von erheblich weitergehenden Regelungen und Verboten des Hamburger Klimaschutzgesetzes wurde durch eine liberalere und auch für Hamburg bindende Bundesgesetzgebung gekippt.
Hamburg ist hier bundesweit Vorreiter. Vorreiter wird man dann allerdings auch als Treiber der Wohnkosten durch gesetzliche Vorgaben.