Zinshaus verkaufen Hamburg: Strategie statt Schnellschuss
Warum Eigentümer derzeit besonders umsichtig handeln sollten – und wie e

Mit Beschluss vom 24.11.2021 ist nun die lange diskutierte Verordnung zur Änderung der Heizkostenabrechnung vom Bundesrat beschlossen worden und am 01.12.2021 in Kraft getreten. Zuvor wurde noch die Bitte des Bundesrates mit aufgenommen, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren dahingehend zu überprüfen ist, welche Auswirkungen sie auf die Mieter hat.
Mit der Verordnung werden die Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie 2012/27 zur Energieeffizienz nun endlich in nationales Recht umgesetzt. Sie enthält Regelungen zur
Entsprechend einer Empfehlung des Bundeskartellamtes soll die Novelle durch Vorgaben zur Interoperabilität von Systemen und Geräten verschiedener Hersteller den Wettbewerb stärken und so auch dem Verbraucher (primär Mieter) zugutekommen.
Konkret beschlossen wurden u. a. folgende Punkte:
Die Verbrauchsinformationen für Nutzer müssen zukünftig folgende Informationen enthalten:
Kommt der Gebäudeeigentümer diesen neuen Verpflichtungen nicht nach, hat der Nutzer das Recht, den auf ihn entfallenden Kostenteil um 3 % zu kürzen. Die Kürzung gilt jeweils für unterlassene Ausstattung mit fernablesbaren Geräten und für fehlende Verbrauchsinformationen und beträgt somit in der Summe max. 6 %.
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