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Groth & Schneider

Grunderwerbsteuer und die neue eGbR

Wie bereits in unserer letzten Grund & Wert-Ausgabe von Herrn Rechtsanwalt Schley erläutert, ist es

unumgänglich, dass sich die bisherigen, in den Grundbüchern eingetragenen GbRs ins neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen lassen.

Nur dadurch wird gewährleistet, dass die eGbR ihr Grundstück zukünftig verkaufen, weitere Grundstücke erwerben oder auch Änderungen / Eintragungen im Grundbuch, wie z.B. Grundschulden, Wegerechte etc. veranlassen kann. Die eGbR wird somit selbst rechts- und umwandlungsfähig.

Gleichzeitig wird für Personengesellschaften wie z.B. die eGbR das bisherige Gesamthandprinzip abgeschafft.

In der Vergangenheit war die Übertragung von Gesellschafteranteilen einer GbR, die eine Immobilie besitzt, unter den Bedingungen der §§ 5, 6 GrEStG grunderwerbssteuerfrei. Mit der Einführung der eGbR hat sich das geändert: grundsätzlich sind Übertragungen von z.B. GbR-Anteilen nun grunderwerbsteuerpflichtig. Allerdings hat der Gesetzgeber in letzter Sekunde konkret geregelt, dass rechtsfähige Personengesellschaften wie die eGbR für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand gelten und deren Vermögen als Gesamthandvermögen. Dadurch bleiben die §§ 5 und 6 GrEStG weiterhin anwendbar. Diese Regelung wurde allerdings bis zum 31.12.2026 befristet.

Wir empfehlen daher, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt geplante Übertragungen von Anteilen an Kinder, andere Gesellschaften etc. vorzuziehen. Stimmen Sie sich ggf. rechtzeitig mit einem entsprechenden Fachanwalt / Notar und Ihrem Steuerberater ab.

Über Groth und Schneider: Die Unternehmensleitlinien

Als modernes und dynamisches Dienstleistungsunternehmen setzen wir auf die hohe Qualität unserer Mitarbeiter, um gemeinsam im höchsten Maße kunden- und serviceorientiert agieren zu können.

Dabei verstehen wir uns als Berater und Ratgeber für unserer Kunden und setzen auf hohe Zufriedenheit und eine langfristige Kundenbeziehung durch: Professionelle, verbindliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit Zeitnahes, höfliches, kompetentes und regelkonformes Handeln Bedarfsorientierte Lösungsansätze Individuelle Betreuung Diplomatie und Kritikfähigkeit Transparenz und klare Aussagen Gleichberechtigtes Begegnen auf Augenhöhe

Unser Anspruch

Unser Ziel, Hamburgs bestes Verwalter- & Makler-Unternehmen zu werden, wollen wir durch hochwertige, kompetente und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern, Kunden und Dienstleistern erreichen. Die Grundlage hierfür sind höchste Leistungsbereitschaft, effiziente Organisationsstrukturen und optimierte Arbeitsprozesse – bei gleichzeitig individueller Betreuung und Beratung unseres Kundenstammes.

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