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Groth & Schneider KG empfiehlt Umwandlung in Eigentumswohnungen

Wie berichtet, war ein Ergebnis der Koalitionsausschuss-Sitzung vom 18. August das Ersuchen an die Bundesregierung, unter Einbeziehung der Länder und Kommunen bis Ende 2019 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Möglichkeiten zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen reduziert.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir unseren Eigentümern, kurzfristig über die Umwandlung von Zinshäusern in Eigentumswohnungen nachzudenken und diese gegebenenfalls zeitnah umzusetzen.

Durch diese Maßnahme erhalten Zinshauseigentümer eine wichtige Hand­lungsoption für den Fall, dass einzelne Wohnungen übertragen, belastet oder vererbt werden sollen. Auch bei einem späteren Verkauf – selbst wenn dieser heute noch unwahrscheinlich erscheint – kann auf diese Weise ein höherer Kaufpreis erzielt werden. Die Umwandlung in Eigentumswohnungen lässt sich für ein typisches Hamburger Zinshaus vielfach für einen Betrag unter € 15.000 realisieren.

Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an, damit wir gemeinsam die für Sie passende Strategie entwickeln können.

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