Mit der Verabschiedung des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung haben sich die Förderbedingungen für energetische Gebäudesanierungen sowie den energieeffizienten Neubau seit Anfang 2020 deutlich verbessert.
Insbesondere Zinshausbesitzer profitieren von den attraktiven Konditionen, aber auch WEGs und Häuslebauer bekommen gleichermaßen mehr Geld vom Staat geschenkt. Im Wesentlichen wurden zwei Förderbausteine überarbeitet: die Förderungen der KfW Förderbank für energetische Gebäudemodernisierung und Neubau sowie die Förderungen vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für die energieeffiziente Wärmeerzeugung von Gebäuden.
Die KfW Förderbank gewährt jetzt z.B. bei der Gebäudemodernisierung für sogenannte Effizienzhäuser, also Komplettmodernisierungen von Gebäuden, auf den bereits zinsverbilligten Kredit von aktuell 0,75 % effektiv zusätzlich einen Tilgungszuschuss in Höhe von 25-40 %, je nachdem, welcher Energiestandard erreicht wird. Bei einem Neubau sind dies bis zu 25 %. Wird kein Effizienzhaus angestrebt, sondern sollen beispielsweise nur die Gebäudehülle gedämmt und zugleich die Fenster ausgetauscht werden, gibt es für solche Einzelmaßnahmen statt vormals 7,5 % jetzt 20 % Tilgungszuschuss auf den in Anspruch genommenen Kredit der KfW.
Die Kredithöhe beträgt bei Effizienzhäusern jetzt € 120.000 je Wohneinheit (WE), bei Einzelmaßnahmen weiterhin € 50.000 je WE. Damit können z.B. bei einem Wohngebäude mit 20 Wohneinheiten für die Modernisierung zum Effizienzhaus bis zu 2,4 Mio. Euro und bei Einzelmaßnahmen immerhin noch bis zu 1 Mio. Euro finanziert werden. Durch den Tilgungszuschuss bekommt der Eigentümer vom Staat für Effizienzhäuser bis zu € 960.000 und für Einzelmaßnahmen
bis zu € 200.000 quasi geschenkt. Nicht weniger interessant ist die Planung von Einzelmaßnahmen, wie etwa die Heizungserneuerung in einem bestehenden Gebäude. Dies wird jetzt nicht mehr über die KfW gefördert, sondern über das BAFA. Hier können die Zuschüsse bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, wenn das Heizsystem von Öl auf z.B. Gas-Brennwert inklusive Solarthermieanlage, Biomasse oder Wärmepumpe umgestellt wird. Gefördert werden auch alle arrondierenden Maßnahmen wie etwa die Erneuerung der Heizkörper, alter ineffizienter Rohrnetze oder die Sanierung des Schornsteins. Daher empfiehlt es sich jetzt besonders, bei einer Modernisierung oder einem Neubau die neuen Fördermöglichkeiten sinnvoll zu nutzen.