Mit Beschluss vom 08.07.2019 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf Vorlage des Landgerichts Berlin die Mietpreisbremse für verfassungsgemäß erklärt. Das BVerfG sieht keinen Verstoß gegen die im Grundgesetz vereinbarten Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz u. a. auch, weil die Mietpreisbremse befristet ist.
Damit wurde die immer wieder viel diskutierte Frage, ob die Mietpreisbremse grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar sei, nun zum Nachteil der Vermieter entschieden.