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Bundesregierung setzt verfehlte Wohnungspolitik fort

Auch Frau Dr. Katarina Barley setzt als neue Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz und Nachfolgerin von Heiko Maas lediglich die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zu den Themen Mietpreisbremse und Modernisierung im Mietrecht einschließlich des sogenannten „Herausmodernisierens“ von Mietern aus Wohnungen in die Praxis um. Ungeachtet der Tatsache, dass weder die schon 2015 eingeführte Mietpreisbremse noch eine der im Folgenden genannten Regelungen zu Entspannung auf dem Markt oder gar dem Bau von weiteren Wohnungen geführt haben, bleiben die fachlich fundierten Vorschläge des wissenschaftlichen Beirates des Ministeriums für Wirtschaft und Energie unberücksichtigt. Stattdessen wird die finanzielle Belastung weiterhin privaten Vermietern aufgebürdet und so ein investitionsfeindliches Umfeld geschaffen.

Nach Willen des Bundeskabinetts sollen die Regelungen zur Mietpreisbremse „verbraucherfreundlicher, besser handhabbar und damit wirksamer“ gestaltet werden. Vermieter wären danach zukünftig verpflichtet, vor Abschluss eines Mietvertrages unaufgefordert Auskunft zu erteilen, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse bei Neuvermietung einer Wohnung vorliegt – etwa bei bereits hoher Miete des Vorgängers oder einer durchgeführten Modernisierung. Nur wenn diese Auskunft vor Abschluss des Mietvertrages erteilt wird, können sich Vermieter später auf die entsprechende Ausnahme berufen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Interessenten künftig von vornherein besser beurteilen können, ob die geforderte Miete zulässig ist oder nicht. Die Rückforderung zu viel gezahlter Miete will man dadurch erleichtern, dass der Mieter nur noch deren Höhe rügen muss. Die derzeit noch erforderliche Begründung, soll damit entfallen. Unverändert bestehen bleiben soll dagegen die Regelung, dass die zuviel gezahlte Miete erst ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückverlangt werden kann.

Auch bei Modernisierungen von Wohnungen sollen Mieter zukünftig besser vor überfordernden Mieterhöhungen geschützt werden. Geplant ist die Einführung einer absoluten Obergrenze für modernisierungsbedingte Mieterhöhungen von monatlich 3,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren. In angespannten Wohnungsmärkten, wozu auch Hamburg zweifellos gerechnet würde, soll zudem der Satz, mit dem Vermieter die Kosten einer Modernisierung durch eine Mieterhöhung weitergeben können, für zunächst 5 Jahre von 11% auf 8% abgesenkt werden können. Ergänzend dazu sind Maßnahmen vorgesehen, die verhindern, dass Mieter durch vorgeschobene oder missbräuchliche Modernisierungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden können. Solch missbräuchliche Ankündigung/Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme in der Absicht, einen Mieter zur Beendigung des Mietverhältnisses zu veranlassen, soll mit einer Geldbuße von bis zu 100.000,00 Euro geahndet werden. Für kleinere Modernisierungsmaßnahmen bis zu einem Umfang von 10.000,00 Euro pro Wohnung ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, mit dem Vermieter eine Modernisierung ankündigen und im Anschluss eine Mieterhöhung geltend machen können. Eine Regelung, die es insbesondere privaten Vermietern erleichtern soll, kleinere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen.

Außer Acht gelassen werden dabei von Ministerin Barley sämtliche Vorschläge des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. In ihrem Bericht vom 17.07.2018 zum Thema “Soziale Wohnungspolitik“ geben über 30 Ökonomen als Mitglieder des Beirats folgende Empfehlungen: