Zinshaus verkaufen Hamburg: Strategie statt Schnellschuss
Warum Eigentümer derzeit besonders umsichtig handeln sollten – und wie e

Als erste Maßnahme schlägt sie vor, dass die Mieten bei Verträgen mit einer Indexmietvereinbarung gedeckelt werden sollen, um die Mieter vor Erhöhungen durch den stark gestiegenen Lebenskostenerhaltungsindex zu bewahren. Denkbar wäre es aus ihrer Sicht, eine Kappungsgrenze einzuführen bzw. die bestehende auf Indexvereinbarungen auszuweiten, ähnlich wie bei den Mieterhöhungen auf Basis des Mietenspiegels. Der deutsche Mieterbund hat diesen Vorschlag bereits ausdrücklich begrüßt. Inwiefern Klara Geywitz sich damit auch bei den Koalitionspartnern durchsetzen kann, bleibt abzuwarten, wir rechnen jedoch mit einer entsprechenden Regelung.
Die zweite Initiative der Bauministerin zielt darauf ab, Mieter bei zahlungsbedingten Kündigungen besser zu schützen. Hier soll die sogenannte Schonfristzahlung, die derzeit nur bei fristlosen Kündigungen gilt, auch auf fristgerechte Kündigungen ausgeweitet werden. Bisher können Mieter sich bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsrückstand grundsätzlich von der Kündigung befreien, sofern sie bis zwei Monate nach Zugang der Zahlungs- und Räumungsklage den Rückstand zzgl. Zinsen ohne Kosten begleichen. Die Ministerin beabsichtigt nun, diese Schonfristzahlung auch bei ordentlichen Kündigungen geltend zu machen. In der Praxis wäre eine derartige Ausweitung jedoch quasi ohne Relevanz, da von uns bei Zahlungsrückstand grundsätzlich eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.
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