Aktuelle Stellenaus­schreibungen.
Starten Sie noch heute Ihre Karriere bei uns.
Groth & Schneider I Wohnungsvermietung Hamburg

Zensus verschoben

Der eigentlich für das Jahr 2021 geplante Zensus wird auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf 2022 verschoben. Ein entsprechendes Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Diese Verschiebung resultiert aus Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen der mit Abstand umfangreichsten statistischen Erhebung in Deutschland in der öffentlichen Verwaltung betrafen. Die Beschäftigten vieler Kommunen und der statistischen Ämter wurden u. a. zur Unterstützung der Gesundheitsämter eingesetzt und stehen bis heute nicht im vollen Umfang zur Verfügung.

Zwar wird der Großteil der für den Zensus benötigten Daten durch Auswertung bestehender Quellen – wie etwa der Melderegister – gewonnen, darüber hinaus sind aber für die Erhebung von nicht in Registern erfassten Informationen oder zum Abgleich von Registerdaten Vor-Ort-Befragungen erforderlich. Deren Vorbereitung und Durchführung war unter Pandemie-Bedingungen nicht möglich.

Mit Hilfe des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiswerte für entsprechende Planungen zu ermitteln, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl erforderlich. In erster Linie werden dabei Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, so dass die Mehrheit der Bevölkerung keine persönliche Auskunft geben muss. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die per Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Da die EU ihre Mitgliedstaaten ab 2011 alle 10 Jahre zur Erfassung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensusmerkmale verpflichtet hat, werden die Ergebnisse des ausstehende Zensus 2022 für die Übermittlung an die EU auf den 31. Dezember 2021 zurückgerechnet.

Hier finden Sie weitere Themen:

Groth & Schneider I Tipps für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
25.11.2024

Erweiterung des Versicherungsumfangs um Elementarschäden

In den letzten Wochen und Monaten ist es auch in Hamburg immer wieder zu Überschwemmungen durch Starkregenfälle gekommen. Die vergangenen 12 Monate waren die regenreichsten seit Wetteraufzeichnung. Wir werden daher in den nächsten Wochen für…
Mehr erfahren
wohnungsvermietung hamburg
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
18.11.2024

Umstellung Ökostrom und Gas – Neuer Rahmenvertrag der Groth & Schneider KG

Fast alle Verwaltungsgrundstücke mit einer zentralen Gasheizung werden derzeit über unseren Rahmenvertrag mit den Stadtwerken Ahrensburg mit Gas versorgt. Diesen Rahmenvertrag haben wir zum 31.12.2024 gekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Grundstücke mit Gas…
Mehr erfahren
Groth & Schneider I Gruendachpflicht für alle Flachdaecher ab 01.01.2027
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
11.11.2024

Gründachpflicht für alle Flachdächer ab 01.01.2027

Mit dem Slogan „Energie gewinnen und Gebäude kühlen“ wirbt die Stadt Hamburg bereits jetzt für die ab dem 01.01.2027 verbindliche gesetzliche Regelung, Flachdächer, die über eine Neigung von max. 10 Grad verfügen, bei einer Erneuerung…
Mehr erfahren