Der eigentlich für das Jahr 2021 geplante Zensus wird auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf 2022 verschoben. Ein entsprechendes Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Diese Verschiebung resultiert aus Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen der mit Abstand umfangreichsten statistischen Erhebung in Deutschland in der öffentlichen Verwaltung betrafen. Die Beschäftigten vieler Kommunen und der statistischen Ämter wurden u. a. zur Unterstützung der Gesundheitsämter eingesetzt und stehen bis heute nicht im vollen Umfang zur Verfügung.
Zwar wird der Großteil der für den Zensus benötigten Daten durch Auswertung bestehender Quellen – wie etwa der Melderegister – gewonnen, darüber hinaus sind aber für die Erhebung von nicht in Registern erfassten Informationen oder zum Abgleich von Registerdaten Vor-Ort-Befragungen erforderlich. Deren Vorbereitung und Durchführung war unter Pandemie-Bedingungen nicht möglich.
Mit Hilfe des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiswerte für entsprechende Planungen zu ermitteln, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl erforderlich. In erster Linie werden dabei Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, so dass die Mehrheit der Bevölkerung keine persönliche Auskunft geben muss. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die per Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Da die EU ihre Mitgliedstaaten ab 2011 alle 10 Jahre zur Erfassung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensusmerkmale verpflichtet hat, werden die Ergebnisse des ausstehende Zensus 2022 für die Übermittlung an die EU auf den 31. Dezember 2021 zurückgerechnet.