Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Ein Gewinn für Unternehmen und Mitarbeitende
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In der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch kurz Trinkwasserverordnung ist in §17 geregelt, dass sämtliche Trinkwasserleitungen oder Teilstücke, die aus Blei hergestellt sind oder Blei enthalten, bis zum Ablauf des 12.01.2026 zu entfernen oder stillzulegen sind. Diese Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden, der im Installateurverzeichnis des Wasserversorgungsunternehmens (HWW, Stadtwerke, etc.) eingetragen ist.
Diese Frist war genauso wenig einzuhalten, wie die Frist für die Überprüfung und anschließende Sanierung aller Sielleitungen. Deswegen hat der Gesetzgeber bereits eine Option vorgesehen, nach der es ausreicht, wenn das Installateurunternehmen bescheinigt, dass der Auftrag aus Kapazitätsgründen voraussichtlich erst zu einem Zeitpunkt nach dem 12.01.2026 abgeschlossen werden kann.
Die oben genannte Frist kann auf Antrag beim Gesundheitsamt bis zum 12. Januar 2036 verlängert werden, wenn der Eigentümer des Hauses das Wasser ausschließlich für sich selbst nutzt, oder eine Gesundheitsschädigung der Wasserverbraucher, insbesondere unter Berücksichtigung von deren Alter und Ge-schlecht, nicht zu erwarten ist. Für den zweiten Fall ist dem Gesundheitsamt bei einer Fristverlängerung regelmäßig anzuzeigen, wenn sich die Zusammensetzung der Verbraucher ändert, also z.B. schwangere Frauen, Frauen im gebärfähigen Alter oder Minderjährige neu in die Wohnung einziehen. Diese Regelung ist in der Praxis nicht umsetzbar.
Wir haben die Hausklempner beauftragt, so schnell wie möglich eine Begehung aller Wohnungen durchzuführen und durch die Inaugenscheinnahme der Leitungen ggf. durch vorsichtige Öffnung der Rohrkästen in den Bädern und Küchen zu prüfen, ob noch Bleileitungen vorhanden sind. Im Zweifelsfall werden zusätzlich Wasserproben entnommen. Durch deren Analyse soll festgestellt werden, ob die Zusammensetzung mit den HWW-Parametern übereinstimmt, oder ob es Abweichungen beim Bleigehalt gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, und bei der Inaugenscheinnahme keine Bleileitung festgestellt worden sein, wird davon ausgegangen, dass kein Blei mehr vorhanden ist.
Eine 100 %ige Sicherheit wird es dadurch nicht geben, aber um diese zu erreichen, müssten alle Rohrkästen für die Inaugenscheinnahme sämtlicher Leitungen geöffnet werden. Diesen beträchtlichen Aufwand halten wir unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht für gerechtfertigt.
Sollten Sie einen anderen Umgang mit diesem Thema wünschen, sprechen Sie uns bitte an. Sofern sich aus den Begehungen der Hausklempner größere Arbeiten ergeben, werden wir diese mit Ihnen besprechen.
Die Kosten der vorgesehenen Inaugenscheinnahme inklusive Wasseranalyse belaufen sich bei einem Hauseingang mit 10 Wohnungen schätzungsweise auf ca. € 1.500.
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