In unserem letzten Newsletter hatten wir Sie auch über den aktuellen Stand zum Thema CO2-Abgabe informiert.
Obwohl das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) klar regelt, dass die CO2-Steuer auf Öl und Gas vom Verbraucher und somit in der Regel vom Bewohner zu tragen ist, entbrannte bereits kurz nach Einführung des Gesetzes eine Diskussion um die Teilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter.
Eine dahingehende Anpassung des Gesetzes scheiterte Anfang Juni nun jedoch am Widerstand der Unionsfraktion, so dass es zunächst bei der bisherigen gesetzlichen Regelung bleibt. Es gilt allerdings abzuwarten, ob diese auch unter der neuen Regierungskoalition Bestand haben wird.