Zinshaus verkaufen Hamburg: Strategie statt Schnellschuss
Warum Eigentümer derzeit besonders umsichtig handeln sollten – und wie e
Zuletzt hatten wir in unserem Newsletter 1-2018 über die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung bzw. Kamerauntersuchung zur Überprüfung von Grundsielleitungen berichtet. Im Vorfeld wurde die gesetzliche Frist zum Nachweis der Dichtheit der Abwasserleitungen mehrfach verschoben.
Die aktuelle Frist läuft am 31.12.2020 ab und von einer erneuten Verlängerung ist nicht auszugehen. Aufgrund der coronabedingten Beschränkungen und damit einhergehenden reduzierten Kapazitäten bei den Fachfirmen, genügt als Nachweis gegenüber der Behörde zunächst allerdings eine Auftragsbestätigung, aus der hervorgeht, dass ein Fachunternehmen innerhalb der vorgenannten Frist mit der Durchführung der Dichtheitsprüfung beauftragt wurde.
Für die Ableitung von häuslichem sowie fetthaltigem Abwasser ist die Untersuchung von Grundsielleitungen mittels Kamerabefahrung ausreichend, sofern diese von zugelassenen und zertifizierten Fachfirmen durchgeführt wird. Der nach erfolgter Prüfung durch die ausführende Fachfirma ausgestellte schriftliche Nachweis der Dichtheit, muss verwahrt und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.
Sollten im Zuge der Kamerabefahrung Schäden an der Grundsielleitung festgestellt werden, erfolgt durch die ausführende Firma eine Einstufung der Sanierungspriorität in die Kategorien I bis III. Gemäß Vorgabe der Behörde verlängert sich die Frist zum Nachweis der Dichtigkeit um 6 Monate, wenn Sanierungspriorität I (schwere Schäden) bescheinigt wird, um 5 Jahre, falls Sanierungspriorität II (mittlere Schäden) besteht. Bei Schäden der Sanierungspriorität III (sehr geringe Schäden) gilt die Anlage als dicht und ist erst im Rahmen der nächsten fälligen Kamerauntersuchung erneut zu überprüfen. Bei häuslichem sowie fetthaltigem Abwasser beträgt die Zeitspanne für die erneute Prüfung 25 Jahre (gilt nicht für Wasserschutzgebiete sowie gewerbliches Abwasser!).
Sofern Sanierungsbedarf festgestellt wird, müssen die erforderlichen Maßnahmen von anerkannten Fachfirmen durchgeführt werden. Hierbei kann es unterschiedliche Sanierungsansätze geben (z.B. Inliner-Verfahren, Bau eines Hochsiels).
Die Dichtheitsprüfungen für nahezu unseren gesamten Verwaltungsbestand wurden von uns beauftragt und sind zum großen Teil bereits ausgeführt. Bei einigen geprüften Grundstücken hat sich erwartungsgemäß Sanierungsbedarf ergeben. Hier stehen wir in Kontakt mit den Eigentümern und Fachfirmen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
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