Aktuelle Stellenaus­schreibungen.
Starte noch heute Deine Karriere bei uns.
wohnung vermieten hamburg

Überprüfung von Grundsielleitungen – der Countdown läuft

Zuletzt hatten wir in unserem Newsletter 1-2018 über die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung bzw. Kamerauntersuchung zur Überprüfung von Grundsielleitungen berichtet. Im Vorfeld wurde die gesetzliche Frist zum Nachweis der Dichtheit der Abwasserleitungen mehrfach verschoben.

Die aktuelle Frist läuft am 31.12.2020 ab und von einer erneuten Verlängerung ist nicht auszugehen. Aufgrund der coronabedingten Beschränkungen und damit einhergehenden reduzierten Kapazitäten bei den Fachfirmen, genügt als Nachweis gegenüber der Behörde zunächst allerdings eine Auftragsbestätigung, aus der hervorgeht, dass ein Fachunternehmen innerhalb der vorgenannten Frist mit der Durchführung der Dichtheitsprüfung beauftragt wurde.

Für die Ableitung von häuslichem sowie fetthaltigem Abwasser ist die Untersuchung von Grundsielleitungen mittels Kamerabefahrung ausreichend, sofern diese von zugelassenen und zertifizierten Fachfirmen durchgeführt wird. Der nach erfolgter Prüfung durch die ausführende Fachfirma ausgestellte schriftliche Nachweis der Dichtheit, muss verwahrt und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.

Sollten im Zuge der Kamerabefahrung Schäden an der Grundsielleitung festgestellt werden, erfolgt durch die ausführende Firma eine Einstufung der Sanierungspriorität in die Kategorien I bis III. Gemäß Vorgabe der Behörde verlängert sich die Frist zum Nachweis der Dichtigkeit um 6 Monate, wenn Sanierungspriorität I (schwere Schäden) bescheinigt wird, um 5 Jahre, falls Sanierungspriorität II (mittlere Schäden) besteht. Bei Schäden der Sanierungspriorität III (sehr geringe Schäden) gilt die Anlage als dicht und ist erst im Rahmen der nächsten fälligen Kamerauntersuchung erneut zu überprüfen. Bei häuslichem sowie fetthaltigem Abwasser beträgt die Zeitspanne für die erneute Prüfung 25 Jahre (gilt nicht für Wasserschutzgebiete sowie gewerbliches Abwasser!).

Sofern Sanierungsbedarf festgestellt wird, müssen die erforderlichen Maßnahmen von anerkannten Fachfirmen durchgeführt werden. Hierbei kann es unterschiedliche Sanierungsansätze geben (z.B. Inliner-Verfahren, Bau eines Hochsiels).

Die Dichtheitsprüfungen für nahezu unseren gesamten Verwaltungsbestand wurden von uns beauftragt und sind zum großen Teil bereits ausgeführt. Bei einigen geprüften Grundstücken hat sich erwartungsgemäß Sanierungsbedarf ergeben. Hier stehen wir in Kontakt mit den Eigentümern und Fachfirmen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.


Über Groth & Schneider

Grund & Wert – Alle Meldungen in der Übersicht

Als Service informieren wir Sie regelmäßig mit aktuellen Meldungen und Hintergrundinformationen rund um das Thema Immobilie. Dafür haben wir „Grund & Wert“, unseren Newsletter, entwickelt. Er behandelt vielfältige Themen, die eines gemeinsam haben: Werte schaffen, erhalten und steigern.

Seit über 100 Jahren sind wir ein vertrauensvoller und verlässlicher Partner für Immobilieneigentümer in Hamburg und Umgebung. Unsere persönlich haftenden Gesellschafter und das hochqualifizierte Team sind Ihre ersten Ansprechpartner für den Verkauf, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien. Mit Erfahrung, Know-how und Leidenschaft entwickeln wir individuelle und innovative Lösungen, die langfristig Mehrwert schaffen.

Als modernes und dynamisches Unternehmen gestalten wir die Zukunft der Immobilienbranche aktiv mit. Wir setzen auf Digitalisierung, Effizienz und smarte Prozesse, ohne dabei den persönlichen Kontakt zu vernachlässigen. Professionalität, Wertschätzung und Verlässlichkeit prägen unser Handeln – im Dialog mit Eigentümern, Mietern und Partnern.

Entdecken Sie auch unsere aktuellen Angebote und erfahren Sie mehr über unsere Arbeit, die seit Generationen für Vertrauen und Qualität in der Immobilienverwaltung steht.

Hier finden Sie weitere Themen:

#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
17.11.2025

Künftige CO2-Kostenentwicklung realistisch einschätzen Was passiert ab 2027?

Ab 2027 wird der CO2-Preis im Gebäudebereich europaweit gehandelt – mit direkten Folgen für Betriebs-kosten, Mieten und die Wirtschaftlichkeit von Heizsystemen. Dieser Beitrag ordnet realistische Preisniveaus ein und zeigt, Investitionen und Sanierungsfahrpläne verlässlich…
Mehr erfahren
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
03.11.2025

Preisverhandlung beim Anbieter Stadtwerke Buchholz

Zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei den umlegbaren Betriebskosten prüfen wir regelmäßig die Marktpreise für Gas und Strom. Seit dem 01.01.2024 besteht ein Rahmenvertrag für Strom mit den Stadtwerken Buchholz. Darüber hinaus wird seit diesem Wirtschaftsjahr…
Mehr erfahren
Groth und Schneider Immobilienmakler und Immobilienverwalter in Hamburg Verkauf Ihrer Immobilie Immobilieninvestitionen sind Vertrauenssache2
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
27.10.2025

Mindestlohn-Erhöhung lässt Betriebskosten steigen

Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein branchenunabhängiger, gesetzlicher Mindestlohn. Seinerzeit startete dieser mit einem Satz von 8,50 €/Std. Mehrere Anpassungen durch die Mindestlohnkommission oder durch gesetzliche Eingriffe führten dazu, dass der Mindestlohn seit 01.01.2025…
Mehr erfahren