Aktuelle Stellenaus­schreibungen.
Starten Sie noch heute Ihre Karriere bei uns.
wohnung verkaufen hamburg

Nichtige hessische Mietpreisbremse relevant für Hamburg

Mit Beschluss vom 17.07.2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die 2015 in Kraft getretene hessische Mietpreisbremse gekippt. Diese Entscheidung hat Signalwirkung für Hamburg, da sowohl der hessischen als auch der hamburgischen Mietpreisbremse von Anfang an die von der Bundesregierung geforderte, umfangreiche Begründung fehlte.

Aufgrund dieser fehlenden umfangreichen Begründung hatte das Landgericht Hamburg im September 2017 die Mietpreisbremse für unwirksam erklärt, dabei aber ausdrücklich offen gelassen, ob eine nachträgliche Veröffentlichung der Begründung die Verordnung retten könnte. Der BGH hat mit sei­nem Beschluss nun ausdrücklich klargestellt, dass auch eine nachträgliche Begründung, bzw. deren Veröffentlichung, die Verordnung nicht retten würde. Für Hamburg bedeutet das, dass die Mietpreisbremse bis zum Neuerlass der Mietpreisbegrenzungsverordnung am 10.07.2018 keine Wirksamkeit entfaltet haben kann.

Offen bleibt dabei weiterhin, ob der Neuerlass der Mietpreisbegrenzungs­verordnung im Juli 2018, dessen Zweck es war, die missglückte Hamburger Einführung von 2015 für den restlichen Zeitraum zu retten, tatsächlich einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Nach unserer Kenntnis gibt es dazu aber derzeit kein Verfahren.

Hier finden Sie weitere Themen:

Groth & Schneider I Tipps für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
24.03.2025

Neue Gefahrstoffverordnung 2024 im Hinblick auf Asbest

Mit Wirkung zum 05.12.2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten beim Bauen im Bestand, die zu Berührung mit Asbest führen können. Waren in den ersten Entwürfen…
Mehr erfahren
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
17.03.2025

Hamburger Wasserwerke geben wohnungsweise Abrechnung auf

Zum 01.11.2024 haben die Hamburger Wasserwerke eine Anpassung ihrer Geschäftsbedingungen vorgenommen. Danach erfolgt die Abrechnung des Wasserverbrauchs für neu errichtete Wohnanlagen künftig nur noch über den Hauptwasserzähler. Das bedeutet, dass die HWW nur noch mit…
Mehr erfahren
Groth & Schneider I Tipps für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
25.11.2024

Erweiterung des Versicherungsumfangs um Elementarschäden

In den letzten Wochen und Monaten ist es auch in Hamburg immer wieder zu Überschwemmungen durch Starkregenfälle gekommen. Die vergangenen 12 Monate waren die regenreichsten seit Wetteraufzeichnung. Wir werden daher in den nächsten Wochen für…
Mehr erfahren