Mietwucher soll nach Vorstellung der Länderkammer zukünftig leichter anerkannt und härter bestraft werden. Der Bundesrat hat hierzu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der in den Bundestag eingebracht werden soll. Demnach soll der Bußgeldrahmen soll von derzeit € 50.000,00 auf € 100.000,00 verdoppelt werden. Gleichzeitig soll es zukünftig ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 % übersteigt und das Angebot an günstigem Wohnraum gering ist.
Bisher ist diese Regelung durch ein etwas älteres BGH-Urteil weitestgehend außer Kraft gesetzt, da der BGH in diesem Zusammenhang gefordert hatte, dass der Mieter nachweisen muss, dass der Vermieter nicht nur die Grenze von 20 % überschritten, sondern gleichzeitig auch die Zwangslage des Mieters ausgenutzt hat. Dieser Nachweis ist in der Praxis so gut wie unmöglich, da bei der Betrachtung immer das gesamte Gebiet der Gemeinde zugrunde gelegt wird – in Hamburg also das gesamte Stadtgebiet. Durch die neue Gesetzesinitiative des Bundesrates soll dieser Nachweis nun komplett entfallen. Es ist mittlerweile der zweite Versuch des Bundesrates, ein diesbezügliches Gesetz im Bundestag verabschieden zu lassen. Bereits 2019 startete die Länderkammer einen ähnlichen Versuch, der aber damals im Bundestag gar nicht weiter beraten wurde. Heute wird die neue Initiative sogar von Bayern unterstützt. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sofern die Gesetzesinitiative tatsächlich in irgendeiner Form verabschiedet werden sollte.