Sie verlangt eine EU-weit verbindlich geregelte Energiekostenabrechnung, die Einführung einer Funkablesung in allen Mitgliedsstaaten sowie eine unterjährige Verbrauchsinformation über die Heizund Warmwasserkosten.
Alle Mitgliedsstaaten sind nun aufgefordert, diese EU-Richtlinie in den nächsten Monaten in nationales Recht umzusetzen. Deutschland wird dies voraussichtlich durch Anpassung der bekannten Heizkostenverordnung (HKVO) und ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) vornehmen. Dies hat zur Folge, dass nach dem 25.10.2020 nur noch per Funk ablesbare Erfassungsgeräte für den Heizungs-/Warmwasserund den für uns nicht ganz so relevanten Kälteverbrauch installiert werden dürfen.