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Groth und Schneider Immobilienmakler und Immobilienverwalter in Hamburg Verkauf Ihrer Immobilie Immobilieninvestitionen sind Vertrauenssache2

Mindestlohn-Erhöhung lässt Betriebskosten steigen

Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein branchenunabhängiger, gesetzlicher Mindestlohn. Seinerzeit startete dieser mit einem Satz von 8,50 €/Std. Mehrere Anpassungen durch die Mindestlohnkommission oder durch gesetzliche Eingriffe führten dazu, dass der Mindestlohn seit 01.01.2025 bei 12,82 €/Std. liegt. Nun hat die Kommission erneut eine Anpassung vorgenommen.

Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn ab 01.01.2026 auf 13,90 €/Std. und ab 01.01.2027 auf 14,60 €/Std.

Daraus resultiert eine unabdingbare Anpassung der Bezüge angestellter Hausmeister und Treppenhausreiniger, was zu einer erneuten Steigerung der Betriebskosten für Mieter führt.

Wir werden in den nächsten Wochen die Arbeitsverträge aller angestellten Hausmeister um die entsprechenden Nachträge ergänzen.


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