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Mietpreisbremse: Wie ist sie definiert? Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet?

Was ist die Mietpreisbremse?

§ 556 d Abs. 1 BGB definiert eine „Mietobergrenze“ in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt für die Dauer von max. 5 Jahren. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 % steigen.

Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 durch Rechtsverordnung für höchstens jeweils fünf Jahre die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt.

Der Hamburger Senat hat bereits angekündigt, dass diese Begrenzung im gesamten Stadtgebiet gelten soll.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse?

Das Gesetz tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Gültig wird die Mietpreisbremse jedoch erst mit Inkrafttreten der entsprechenden Landesverordnungen. Hamburg bereitet parallel bereits eine solche Verordnung vor, es ist daher damit zu rechnen, dass mit einer Verzögerung von maximal einem Monat (voraussichtlich zum 1. Juli 2015) die Landesverordnung vorliegt und die Mietpreisbremse für Hamburg gilt.

Maßgeblicher Zeitpunkt:

Mietvertragsabschluss oder Mietvertragsbeginn? Die Regelungen zur „Mietpreisbremse“ gelten nur für Mietverträge, welche nach Inkrafttreten der Landesverordnungen abgeschlossen wurden. Es kommt hier also ausschließlich auf den Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses an.

Über Groth und Schneider:

Als modernes und dynamisches Dienstleistungsunternehmen setzen wir auf die hohe Qualität unserer Mitarbeiter, um gemeinsam im höchsten Maße kunden- und serviceorientiert agieren zu können.

Dabei verstehen wir uns als Berater und Ratgeber für unserer Kunden und setzen auf hohe Zufriedenheit und eine langfristige Kundenbeziehung durch: Professionelle, verbindliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit Zeitnahes, höfliches, kompetentes und regelkonformes Handeln Bedarfsorientierte Lösungsansätze Individuelle Betreuung Diplomatie und Kritikfähigkeit Transparenz und klare Aussagen Gleichberechtigtes Begegnen auf Augenhöhe

Unser Anspruch:

Unser Ziel, Hamburgs bestes Verwalter- & Makler-Unternehmen zu werden, wollen wir durch hochwertige, kompetente und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern, Kunden und Dienstleistern erreichen. Die Grundlage hierfür sind höchste Leistungsbereitschaft, effiziente Organisationsstrukturen und optimierte Arbeitsprozesse – bei gleichzeitig individueller Betreuung und Beratung unseres Kundenstammes.

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