Sicherheit, Seriosität und Rechtssicherheit – Warum professionelle Strukturen bei Groth & Schneider Standard sind
Die Immobilienbranche steht regelmäßig im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondereZum 01.11.2024 haben die Hamburger Wasserwerke eine Anpassung ihrer Geschäftsbedingungen vorgenommen. Danach erfolgt die Abrechnung des Wasserverbrauchs für neu errichtete Wohnanlagen künftig nur noch über den Hauptwasserzähler. Das bedeutet, dass die HWW nur noch mit dem Vermieter / Verwalter abrechnen und Mieter keinen Anspruch mehr auf einen direkten Vertrag mit den HWW (sog. Einzelnutzerverträge) haben. Die Mieter zahlen Wasserkosten und Sielgebühren zusammen mit der Miete an den Vermieter. Gleiches gilt für Bestandsgebäude, die erstmalig ausgestattet werden.
Wir kommen also wieder zurück zu der ursprünglichen Regelung, die vor Einführung der Direktabrechnung mit den Mietern bestand. Letztere wurde erst im Zuge des Einbaus der Wohnungswasserzähler im großen Stil eingeführt.
Wir halten die Entscheidung der HWW grundsätzlich für richtig, weil sie eine deutlich höhere Kosteneffizienz garantiert. Ein Beispiel: Die Miete für einen Warmwasserzähler beträgt bei den HWW jährlich ca. € 33,00, die großen Abrechnungsfirmen wie Brunata, ista, techem oder Kalorimeter berechnen dagegen im Durchschnitt nur ca. € 15,00. Für die Erstausrüstung eines Gebäudes mit Zählern veranschlagen die HWW mittlerweile eine einmalige Pauschale in Höhe von € 178,50 pro Zähler zusätzlich zur laufenden jährlichen Miete, wohingegen diese Leistung von den freien Messdienstleistern überhaupt nicht berechnet wird.
Aufgrund der hohen Kosten haben wir uns auch bei den bereits ausgerüsteten Gebäuden dafür entschieden, bei jedem in den nächsten Jahren fälligen Eichaustausch durch die HWW, Messkapseln der jeweiligen Messdienstleister einbauen zu lassen, sodass die Abrechnung der Wasserkosten über die Heiz- und Betriebskostenabrechnung erfolgt, wie es auch früher der Fall war. Diese Vorgehensweise wurde unsererseits bereits mit den HWW abgestimmt.
Hierdurch wird auch der Datenaustausch bei Gebäuden mit zentraler Warmwasserbereitung deutlich vereinfacht. Dieser ist notwendig, da Mieter einen Anspruch darauf haben, monatlich über die Kosten – auch für das warme Wasser – auf dem Laufenden gehalten zu werden.