Mit Beschluss vom 23.06.2020 hat der Hamburger Senat die Mietpreisbegrenzungsverordnung (die sog. Mietpreisbremse) für weitere fünf Jahre erlassen.
Konkret bedeutet dies eine Verlängerung vom 01.07.2020 bis 30.06.2025. Wie schon die vorhergegangene Mietpreisbremse, gilt auch die aktuelle flächendeckend für ganz Hamburg. In der Begründung stützt sich der Senat auf seine im Sommer 2018 nachgereichte Rechtfertigung der ersten Mietpreisbremse.
Gegen diese Begründung gehen wir für einen Kunden aufgrund einer Mietrüge bereits gerichtlich vor und hoffen, dass die zweite Phase der Mietpreisbremse (von Sommer 2018 bis Sommer 2020) ebenso für unwirksam erklärt wird, wie bereits die erste (von Sommer 2015 bis Sommer 2018). Dies hätte aller Voraussicht nach zur Folge, dass auch die nun beschlossene Verlängerung für unwirksam erklärt würde.