Aktuelle Stellenaus­schreibungen.
Starten Sie noch heute Ihre Karriere bei uns.
eigentumswohnung kaufen hamburg

Hamburg verlängert erneut Mietpreisbremse

Mit Beschluss vom 23.06.2020 hat der Hamburger Senat die Mietpreisbegrenzungsverordnung (die sog. Mietpreisbremse) für weitere fünf Jahre erlassen.

Konkret bedeutet dies eine Verlängerung vom 01.07.2020 bis 30.06.2025. Wie schon die vorhergegangene Mietpreisbremse, gilt auch die aktuelle flächendeckend für ganz Hamburg. In der Begründung stützt sich der Senat auf seine im Sommer 2018 nachgereichte Rechtfertigung der ersten Mietpreisbremse.

Gegen diese Begründung gehen wir für einen Kunden aufgrund einer Mietrüge bereits gerichtlich vor und hoffen, dass die zweite Phase der Mietpreisbremse (von Sommer 2018 bis Sommer 2020) ebenso für unwirksam erklärt wird, wie bereits die erste (von Sommer 2015 bis Sommer 2018). Dies hätte aller Voraussicht nach zur Folge, dass auch die nun beschlossene Verlängerung für unwirksam erklärt würde.

Hier finden Sie weitere Themen:

#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
07.04.2025

Erweiterung der Steuerbefreiungsregelung für Photovoltaik-Anlagen

In unserer Ausgabe 1-2024 hatten wir umfänglich zu den steuerlichen Auswirkungen von PV-Anlagen Stellung genommen. Der Gesetzgeber hat nun mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung vorgenommen. Bisher von der Einkommenssteuer befreit waren PV-Anlagen auf oder…
Mehr erfahren
Groth & Schneider | Wohnimmobilien in Hamburg: Was private Anleger wissen muessen
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
31.03.2025

Neues Förderprogramm „Mach Dein Grundstück regenfit“

Mit dem Klimawandel werden Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hitzeperioden wahrscheinlicher. Dadurch rückt modernes Regenwassermanagement in den Fokus. Dazu zählen u.a. Prinzipien der sogenannten „Schwammstadt“, wie die Schaffung von Flächen, die große Wassermengen aufnehmen und zeitversetzt…
Mehr erfahren
Groth & Schneider I Tipps für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
24.03.2025

Neue Gefahrstoffverordnung 2024 im Hinblick auf Asbest

Mit Wirkung zum 05.12.2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten beim Bauen im Bestand, die zu Berührung mit Asbest führen können. Waren in den ersten Entwürfen…
Mehr erfahren