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Hamburg hat den Neuanschluss von festinstallierten Stromdirektheizungen (z.B. Nachtspeicherheizungen) zur Erzeugung von Raumwärme für jede Wohnungs-, Betriebs- oder sonstige Nutzungseinheit ab dem 01.01.2026 für unzulässig erklärt. Auch Austausch und Ersatz von Stromdirektheizungen sind ausdrücklich nicht mehr erlaubt.
Grundlage laut §11 Hamburgisches Klimaschutzgesetz ein kleines Hintertürchen, das aber in der Praxis so gut wie keine Relevanz hat, da die Leistung der Stromdirektheizungen unter 1,5 kW liegen müsste, um sie vom Verbot auszunehmen.
Der Beschluss erscheint zwar nicht durchweg plausibel, da Stromdirektheizungen bei ausschließlicher Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien sehr ökologisch betrieben werden können. Doch der Hamburgische Gesetzgeber vertritt die Auffassung, dass der Wirkungsgrad zu gering ist und der nicht unbegrenzt verfügbare Strom aus erneuerbaren Energien anderweitig eingesetzt werden sollte.