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Groth & Schneider I Hohe Nachfrage am Zinshausmarkt trotz Corona-Pandemie

Hamburg plant Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Mit der Grunderwerbsteuer bessern die Bundesländer ihre Finanzen auf. Der Spitzensatz liegt derzeit bei 6,5 %, in Hamburg aktuell bei 4,5 %.

Der rot-grüne Senat hat nun am 04.01.2022 beschlossen, die Grunderwerbsteuer ab 2023 auf 5,5 % zu erhöhen, um damit zusätzliche Einnahmen von rd. € 132 Mio./p. a. zu erzielen. Gleichzeitig soll es für junge Familien eine Ermäßigung auf lediglich 3,5 % geben. Gleiches gilt für die Grunderwerbsteuer beim Bau von Sozialwohnungen oder Erbbaurechtsgrundstücken, die ebenfalls von der Ermäßigung profitieren sollen.

Im Koalitionsvertrag der Ampel ist bereits festgehalten, dass die Länder ermächtigt werden sollen, die Grunderwerbsteuer flexibler zu gestalten, etwa durch Freibeträge, um den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern.

Als Gegenfinanzierung möchte die Ampel das steuerliche Schlupfloch beim Immobilienerwerb von Konzernen/Gesellschaften (share deals) schließen.


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