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Groth & Schneider I Gruendachpflicht für alle Flachdaecher ab 01.01.2027

Gründachpflicht für alle Flachdächer ab 01.01.2027

Mit dem Slogan „Energie gewinnen und Gebäude kühlen“ wirbt die Stadt Hamburg bereits jetzt für die ab dem 01.01.2027 verbindliche gesetzliche Regelung, Flachdächer, die über eine Neigung von max. 10 Grad verfügen, bei einer Erneuerung oder Sanierung als Gründächer auszubilden.

Die Stadt verspricht sich durch die Kombination von Gründächern und Solaranlagen insbesondere eine kühlende Wirkung im Sommer und somit die Vermeidung eines Leistungsabfalls der PV-Anlagen durch zu starkes Aufheizen.

Weiterer Vorteil: Gründächer gelten nicht mehr als vollversiegelte Fläche, sodass eine Reduzierung der Niederschlagswassergebühr möglich ist. In welcher Höhe, wird von der Hamburger Stadtentwässerung für jedes Projekt einzeln berechnet.

Wer bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht ein Gründach errichtet, kann derzeit noch einen Zuschuss in Höhe von 30 bis maximal 60 % der Herstellungskosten erhalten. Entsprechende Anträge sind bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) zu stellen. Es wurde dafür extra das Programm „Hamburger-Gründachförderung“ aufgelegt.

Auch wenn die Ziele, welche die Stadt Hamburg mit der Gründachpflicht verfolgt, grundsätzlich aller Ehren wert sind, führen sie dennoch auch in Kombination mit PV-Anlagen zu einer Kostensteigerung gegenüber der klassischen Herrichtung des Daches. Das gilt sowohl für den Neubau als auch bei der Bestandssanierung.


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