Aktuelle Stellenaus­schreibungen.
Starten Sie noch heute Ihre Karriere bei uns.
Groth & Schneider I Bundesrat vertagt Entscheidung über Heizkostennovelle

Gaspreisentwicklung – Rahmenvertrag der Groth & Schneider KG

Fast alle Grundstücke mit einer zentralen Gasheizung werden mittlerweile über unseren Rahmenvertrag mit den Stadtwerken Ahrensburg GmbH mit Gas versorgt. Der Rahmenvertrag wurde von den Stadtwerken Ahrensburg zum 31.12.2022 gekündigt.

Bis dahin erhalten alle Grundstücke noch Gas für wohl ca. 5,614 Cent/kWh. Zum Vergleich: Der Basisbetrag für die Grundversorgung von EON liegt bei 16,244 Cent/kWh.

Mit den Stadtwerken Ahrensburg werden wir den Rahmenvertrag über den 01.01.2023 hinaus verlängern, zunächst wahrscheinlich nur befristet bis zum 31.12.2024. Die Kosten belaufen sich für die neue Periode auf im Vergleich zum Marktpreis günstige ca. 10,96 Cent/kWh. Die angegebenen Preise können noch variieren, da sie abhängig sind von Umlagen, Netzentgelten und Steuern, die teilweise rückwirkend festgesetzt werden.

Hier finden Sie weitere Themen:

Groth & Schneider I Tipps für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
25.11.2024

Erweiterung des Versicherungsumfangs um Elementarschäden

In den letzten Wochen und Monaten ist es auch in Hamburg immer wieder zu Überschwemmungen durch Starkregenfälle gekommen. Die vergangenen 12 Monate waren die regenreichsten seit Wetteraufzeichnung. Wir werden daher in den nächsten Wochen für…
Mehr erfahren
wohnungsvermietung hamburg
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
18.11.2024

Umstellung Ökostrom und Gas – Neuer Rahmenvertrag der Groth & Schneider KG

Fast alle Verwaltungsgrundstücke mit einer zentralen Gasheizung werden derzeit über unseren Rahmenvertrag mit den Stadtwerken Ahrensburg mit Gas versorgt. Diesen Rahmenvertrag haben wir zum 31.12.2024 gekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Grundstücke mit Gas…
Mehr erfahren
Groth & Schneider I Gruendachpflicht für alle Flachdaecher ab 01.01.2027
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
11.11.2024

Gründachpflicht für alle Flachdächer ab 01.01.2027

Mit dem Slogan „Energie gewinnen und Gebäude kühlen“ wirbt die Stadt Hamburg bereits jetzt für die ab dem 01.01.2027 verbindliche gesetzliche Regelung, Flachdächer, die über eine Neigung von max. 10 Grad verfügen, bei einer Erneuerung…
Mehr erfahren