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Fördergelder für energetische Sanierungen

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Stefan Pilsinger,
Architekt und Energieberater,
Inhaber des Architekturbüros
PILSINGER Solare Architektur
GmbH

 

In der EU sollen nach Vorgabe des Rates der Mitgliedstaaten ab 2030 nur noch klimaneutrale Gebäude neu errichtet werden. Bestehende Gebäude sollen bis 2050 klimaneutral werden. Auf viele Eigentümer kommen deshalb umfangreiche Sanierungen zu.

In Deutschland gibt es ca. 19,3 Millionen Wohngebäude, wovon flächenmäßig etwa ein Drittel in die Effizienzklasse G oder H fallen. Als Zwischenziel sollen diese laut EU-Vorgaben bis 2030 mindestens die Effizienzklasse F erreichen. Die energetischen Vorgaben sind in Deutschland im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben und wurden – insbesondere für Neubauten – zum 01.01.2023 noch einmal verschärft.

Es fragt sich, ob die öffentliche Förderung genügend Anreize bietet, um die ambitionierten Ziele der EU-Kommission – besonders bei bestehenden Gebäuden – in diesem Zeitrahmen umzusetzen. Die noch bis Anfang 2022 sehr gute Förderlandschaft wurde durch die aktuelle Bundesregierung umstrukturiert: die Aufstockung der Fördertöpfe für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor ging dabei mit einer Senkung der Fördersummen je Einzelmaßnahme, i.e. der umfangreichen Modernisierung zum Effizienzhaus einher. Durch diese Absenkung der individuellen Förderhöhen soll insgesamt mehr Geld für alle erforderlichen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Fraglich bleibt, ob diese Rechnung aufgeht.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gliedert sich in die Förderung von Einzelmaßnahmen, die über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt werden, sowie die Begünstigung umfangreicher Modernisierungen zum Effizienzhaus über zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschuss durch die KFW-Förderbank. Hamburg verfügt zudem durch die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) noch über eine zusätzliche Variante, die mit der Bundesförderung kumulierbar ist.

Über das BAFA werden Einzelmaßnahmen für die Modernisierung der Gebäudehülle sowie der Haustechnik gefördert. Hier sind Zuschüsse von 15 % für die Gebäudehülle und von bis zu 30 % für die Heizungserneuerung möglich. Wird zudem eine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht, erhöht sich die Förderung um 10 %. Wird vor der geplanten Modernisierung eine geförderte Energieberatung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durchgeführt, erhöhen sich die Zuschüsse für Optimierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Heizung um 5 %.

Die Zuschüsse über das BAFA können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen. Über die KFW werden umfangreiche Sanierungen zum Effizienzhaus gefördert. Beginnend mit dem Effizienzhaus-Denkmal, für denkmalgeschützte Gebäude, bis hin zum Effizienzhaus 40 EE, dessen Energiebedarf nur noch 40 % von dem eines heutigen Neubaus beträgt und das zudem überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt wird.

Je nach erreichtem energetischem Standard, kann eine Kreditsumme zwischen € 120.000,- und € 150.000,- je Wohneinheit aufgenommen werden. Auf den KFW-Kredit wird dann ein Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 25 % gewährt. Steht das bestehende Gebäude energetisch besonders schlecht da, spricht man von einem sog. „Worst-Performing-Building“ (WPB). Erreicht ein solches WPB durch Sanierung mindestens Effizienzhaus-Standard 70, gibt es entsprechend noch 10 % Tilgungszuschuss dazu. Werden bei der Sanierung seriell vorgefertigte Bauteile wie z.B. Fassadenelemente verwendet, bekommt man zusätzlich zur Effizienzhaus-Bezuschussung weitere 15 % Tilgungszuschuss. Bei Kombination von WPB und seriellem Bauen, erhält man in der Summe 20 % extra. So können bei Erreichen des „Effizienzhausstandard 40 EE“ in Verbindung mit einem WPB und seriellem Sanieren max. 45 % Tilgungszuschuss erreicht werden. Allerdings liegt diese Messlatte sehr hoch: aufgrund der zahlreichen Wärmebrücken in Bestandsgebäuden, die sich nicht alle beseitigen lassen, muss bereits das Erreichen eines „Effizienzhauses 70“ als ambitioniertes Ziel betrachtet werden.

Die IFB Hamburg bietet ein umfangreiches Förderspektrum und unterstützt z.B. energetische Modernisierungen, indem sie Zuschüsse auf jede eingesparte kWh-Energie zahlt. Als Einstieg darf das Gebäude nach erfolgter Modernisierung max. 90 kWh/m² und Jahr an Endenergie verbrauchen. Diese Förderung ist sehr attraktiv, da gerade alte Gebäude über ein großes Einsparpotential verfügen und dementsprechend eine erhebliche Summe an Zuschüssen zusammenkommen kann und das zusätzlich zu der Bundesförderung der BAFA oder KFW.

Um herauszufinden, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welchen Effizienzhaus-Standard Ihr Gebäude erreichen kann, ist eine vorherige detaillierte Energieberatung mit der Erstellung eines sog. Individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) unerlässlich. Die Energieberatung wird zudem vom BAFA bis zu € 1.700 bezuschusst.

Wichtig: Aufträge an Handwerker dürfen erst erteilt werden, wenn die Förderanträge eingereicht bzw. von der IFB bewilligt sind. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Wenn Sie Ihr Gebäude modernisieren wollen, lassen Sie sich als erstes fachlich beraten, damit für Ihr Gebäude die passende Lösung gefunden werden kann.

Übersichtstabellen:

Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) – KFW-Effizienzhäuser
Förderübersicht Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

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