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Erweiterung der Steuerbefreiungsregelung für Photovoltaik-Anlagen

In unserer Ausgabe 1-2024 hatten wir umfänglich zu den steuerlichen Auswirkungen von PV-Anlagen Stellung genommen. Der Gesetzgeber hat nun mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung vorgenommen.

Bisher von der Einkommenssteuer befreit waren PV-Anlagen auf oder an einem Mehrfamilienhaus sowie sonstigen Gebäuden (Gewerbe) mit einer max. Leistung von 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit. Diese Bruttoleistung ist nun für PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft bzw. in Betrieb genommen oder erweitert wurden, auf 30 kWp erhöht worden.

Wir empfehlen grundsätzlich, vor der Anschaffung einer größeren PV-Anlage das Gespräch mit Ihrem Steuerberater zu suchen.

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