Sicherheit, Seriosität und Rechtssicherheit – Warum professionelle Strukturen bei Groth & Schneider Standard sind
Die Immobilienbranche steht regelmäßig im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondereIn unserer Ausgabe 1-2024 hatten wir umfänglich zu den steuerlichen Auswirkungen von PV-Anlagen Stellung genommen. Der Gesetzgeber hat nun mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung vorgenommen.
Bisher von der Einkommenssteuer befreit waren PV-Anlagen auf oder an einem Mehrfamilienhaus sowie sonstigen Gebäuden (Gewerbe) mit einer max. Leistung von 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit. Diese Bruttoleistung ist nun für PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft bzw. in Betrieb genommen oder erweitert wurden, auf 30 kWp erhöht worden.
Wir empfehlen grundsätzlich, vor der Anschaffung einer größeren PV-Anlage das Gespräch mit Ihrem Steuerberater zu suchen.