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Erneute Friständerung für die Überprüfung von Grundsielleitungen

Bis zu diesem Termin müssen bestehende Anlagen zur Einleitung von häuslichem Abwasser, einschließlich Anlagen zur Ableitung von fetthaltigem Wasser, außerhalb von Schutzgebieten mittels Kamerauntersuchung auf ihre Dichtigkeit geprüft werden. Lediglich bei Anlagen, die gewerbliches Abwasser einleiten oder innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, ist eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft erforderlich.

Sowohl Kamerauntersuchung als auch Druckprüfung dürfen nur von dafür zugelassenen und zertifizieren Fachfirmen durchgeführt werden. Diese legen fest, in welchem Zeitraum eine Sanierung zu erfolgen hat, sofern ein Schaden festgestellt wird.

Wir halten daher unsere Empfehlung aufrecht, ohnehin stattfindende Arbeiten im Bereich der Grundsielleitungen oder in Souterrain-/Erdgeschosswohnungen mit den erforderlichen Untersuchungen zu kombinieren und eventuelle Schäden im gleichen Zuge zu sanieren. Neben der kompletten Erneuerung als klassische Variante, steht dabei auch das sogenannte Inlinerverfahren zur Wahl. Dabei wird in die alte Leitung, sofern deren Schäden nicht zu groß sind, von einer Spezialfirma eine neue Leitung eingezogen. Eine Option, mit der sich aufwendige Stemmarbeiten in Keller, Souterrain- und Erdgeschosswohnungen häufig vermeiden lassen.

Eine weitere Alternative wäre, in Abhängigkeit vom Höhenniveau des Straßensiels und des Siels im Haus, den Bau eines Hochsiels zu erwägen. Dieses verläuft dann in der Regel unterhalb der Kellerdecke, was zukünftige Revisionen und eventuelle Reparaturen enorm vereinfacht.

Sowohl mit dem Bau von Hochsielen als auch mit der Sanierung im Inliner- verfahren haben wir bisher durchweg gute Erfahrungen gemacht. Wir werden Sie rechtzeitig ansprechen, sofern es hierzu Handlungsbedarf in Ihrer Immobilie gibt.

Die Verpflichtung, das Ergebnis einer Kamerauntersuchung der Behörde zu melden, besteht laut Hamburger Fachverband für Sanitär, Heizung und Klempner derzeit nicht.

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