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Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch

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Stefan Pilsinger,
Architekt und Energieberater,
Inhaber des Architekturbüros
PILSINGER Solare Architektur GmbH

 

Seit dem 01.07.2021 gilt in Hamburg bei Heizungsaustausch die Verpflichtung zur Nutzung von erneuerbaren Energien (§17 HmbKliSchG) für Gebäude, die vor dem 01.01.2009 errichtet wurden. Gebäudebesitzer müssen im Falle der Heizungserneuerung künftig einen Anteil von mind. 15 % am Gebäudewärmebedarf aus regenerativen Energien decken, sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden.

Zur Erfüllung dieser Pflicht können im Wesentlichen folgende Optionen genutzt werden:

Eigentümer müssen nach einer Erneuerung der Heizung innerhalb von 18 Monaten den Nachweis für erfolgte Maßnahmen durch eine sachkundige Person (Schornsteinfeger, Heizungsinstallateur, Energieberater) erbringen.

Ein vorhandener, max. 5 Jahre alter „Hamburger Energiepass“ (der Ende dieses Jahres ausläuft) oder ein detaillierter Energieberatungsbericht mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), der vom BAFA bis zu 80 % gefördert wird, bieten einen Überblick zur Ermittlung der sinnvollsten Vorgehensweise und gelten als Bonus, mit dem sich der Anteil der EE-Pflicht von 15 % auf 12,5 % reduzieren lässt.

Um diese teils erheblichen Mehraufwendungen für Eigentümer abzufedern, gibt es zahlreiche Förderprogramme der IFB-Hamburg, der KfW oder über das BAFA, die in Form von Tilgungs- oder reinen Investitionszuschüssen bis zu 50 % der Kosten abdecken können.

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