wohnungsvermietung hamburg

Courtageteilung – nur bei Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen

Am 23. Dezember 2020 ist das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft getreten. Dieses war bereits am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Der Übergangszeitraum bis Inkrafttreten wurde als Anpassungszeit für Makler an die neue Rechtslage eingeräumt.

Seit dem 23.12.2020 gilt nun im Fall der Doppeltätigkeit für Verkäufer und Käufer, dass beide Auftraggeber dem Makler eine Provision zu gleichen Teilen zahlen. Wird der Makler nur von einer Partei beauftragt, kann die andere an der Provision beteiligt werden, sofern diese Beteiligung maximal 50 Prozent der insgesamt fälligen Courtage ausmacht. Allerdings muss der alleinige Auftraggeber in diesem Fall erst einen Nachweis für die von ihm gezahlte Courtage erbringen, bevor die Zahlung der anderen Vertragspartei eingefordert werden kann.

Das bedeutet, dass der Immobilienmakler nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden kann. Er ist gezwungen, mit dem Verkäufer eine Provision zu verhandeln, wenn auch der Käufer anteilig zahlen soll und es sich bei ihm um einen Verbraucher handelt.

Damit hat der Bundestag, soweit es die Doppeltätigkeit betrifft, grundsätzlich das umgesetzt und als gesetzliches Leitbild normiert, was in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten praktiziert wird. Nur in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Hessen hatte bisher auch beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ausschließlich der Käufer die Maklerprovision zu tragen.

Der Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen zur bundeseinheitlichen Begrenzung der gesamten Provision auf 1,68 % (netto) des Kaufpreises wurde nicht angenommen. der gesamten Provision auf 1,68 % (netto) des Kaufpreises wurde nicht angenommen. Zusammenfassend lässt sich daher festhalten: Beim Einfamilienhaus- und Eigentumswohnungsverkauf müssen sich nun Verkäufer und Käufer die Courtage hälftig teilen, beim Verkauf von Zinshäusern und/oder Gewerbeobjekten ändert sich nichts.

 

 

Hier finden Sie weitere Themen:

eigentumswohnung kaufen hamburg
#Recht kompakt
24.04.2023

Aktuelle Rechtsprechung in Mietfragen

Yvonne Rogosch, Fachanwältin für Miet und Wohnungseigentumsrecht, Kanzlei Buhl Rogosch Buckentin   BGH VIII ZR 132/20 Mieter muss Schaden auch nach 32 Jahren tragen Mieter hatten 1984 unfachmännisch einen Fliesenboden im Bad eingebaut. 2016 drang…
Mehr erfahren
wohnungsvermietung hamburg
#Recht kompakt
30.01.2023

Einordnung dreier praxisrelevanter Mietrechts-Themen

Gunnar Schley Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Kanzlei KGS Rechtsanwälte   Rauchwarnmelder-Miete keine Betriebskosten Der Bundesgerichtshof hat in einer lesenswerten Entscheidung festgestellt, dass es sich bei den Kosten für die Miete von…
Mehr erfahren
Groth & Schneider I Yvonne Rogosch
#Recht kompakt
16.02.2022

Rechtsprechung kompakt – aktuelle Urteile

Yvonne Rogosch, Fachanwältin für Miet und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Buhl Rogosch Buckentin Anpassung der Miete bei Geschäftsschließung durch COVID-19-Pandemie Denkbar Der Bundesgerichtshof hat am 12.01.2022 (XII ZR 8/21) eine grundlegende Entscheidung darüber getroffen, welchen Einfluss Geschäftsschließungen,…
Mehr erfahren