Wie zu erwarten, muss das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit des Berliner Mietendeckels entscheiden: insgesamt zwölf Verfassungsbeschwerden unterschiedlicher Berliner Vermieter sind bislang eingegangen.
Diese werden in einer Sammelverfassungsbeschwerde zusammengefasst. Gleichzeitig haben bereits Anfang Mai 284 Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP beim Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob der Mietendeckel aufgrund der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin verfassungswidrig ist, da alle Regelungen bundeseinheitlich und abschließend im BGB geregelt sind. Der beschlossene Mietendeckel in Berlin geht hingegen deutlich über die Regelungen des BGB und den Gestaltungsspielraum der Länder für etwaige Mietpreisbremsen hinaus.
Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr ein Urteil fällt – einen Terminplan für die Verfahren gibt es bislang nicht. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.