Ein in der Praxis bekanntes Problem ist es, dass es durch undichte Silikonfugen – in der Regel im Dusch- oder Wannenbereich – zu Durchfeuchtungen in den angrenzenden Wohnungen und / oder Treppenhäusern kommen kann.
Diese Schäden wurden bislang in der Regel über die bestehenden Leitungswasserversicherungen reguliert. Mit Urteil vom 20.10.2021 (Az. IV. ZR 2 36/20) hat der BGH nunmehr entschieden, dass Wohngebäudeversicherer nicht mehr für derartige Nässeschäden aufkommen müssen.
Über die von uns mit den Versicherern geschlossenen Rahmenverträge, die der Versicherungsmakler Ancora nun nachverhandelt hat, wird dieses Risiko hingegen auch zukünftig abgedeckt.