Zinshaus verkaufen Hamburg: Strategie statt Schnellschuss
Warum Eigentümer derzeit besonders umsichtig handeln sollten – und wie e
Mit diesem und ähnlichen Slogans auf großformatigen Werbeplakaten haben die Berliner Wohnungsgenossenschaften in den letzten Monaten versucht, das fast Unmögliche noch zu verhindern. Leider ist, ungeachtet der sehr plakativen, aber auch inhaltlichen Kritik und der diversen im Hintergrund geführten Debatten, am 30. Januar 2020 der Mietendeckel in Berlin beschlossen worden.
Ziel des Gesetzes ist es, für 90 Prozent aller Berliner Mietwohnungen die Miethöhe zu begrenzen und zwar rückwirkend auf den am 18. Juni 2019 als Stichtag wirksam vereinbarten Betrag. Das Gesetz soll fünf Jahre lang gelten und Mieterhöhungen bis Ende 2021 unterbinden. Ab 2022 ist dann ein Erhöhungsrecht von maximal 1,3 Prozent jährlich vorgesehen. Das Gesetz bezieht auch Staffel- und Indexmieten ein, die seit dem 18. Juni 2019 vereinbart worden sind. Als überhöht gelten alle Mieten, die 20 Prozent oberhalb der in der Mietentabelle festgelegten Nettokaltmiete liegen. Diese bewegen sich bis einschließlich Baujahr 1990 mit Bad und Sammelheizung zwischen € 3,92/m² und € 6,45/m². Alle höher angesetzten Mieten sind grundsätzlich verboten und müssen reduziert werden.
So drastisch diese Maßnahme ist, so führt sie doch nicht zum Bau neuer Wohnungen. Damit konterkariert das Gesetz den einzigen Weg, den Wohnungsmarkt zu entspannen – nämlich mit Neubau. Die ersten Genossenschaften haben bereits angekündigt, schon genehmigte, aber noch nicht begonnene Projekte nicht mehr zu realisieren, da deren wirtschaftliche Umsetzung nun ausgeschlossen ist.
Dass der Mietendeckel eine Reduzierung des Neubaus nach sich ziehen würde, hätte die Initiatorin, Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher, erwarten dürfen. Frau Lompscher, 1962 in Ostberlin geboren und aufgewachsen, studierte von 1981 bis 1986 in Weimar Städtebau. Sie sollte daher aus eigener Erfahrung wissen, zu welch katastrophalen Zuständen ein Mietendeckel, der bis 1989 bereits für Ostberlin galt, führen kann. Ohne die privaten Investoren und die Abschaffung der gedeckelten Mieten wäre die Entwicklung in Berlin weder möglich noch finanzierbar gewesen.
In einem großen Interview des Tagesspiegels vom 18. Dezember 2019 hat Hamburgs zuständige Bausenatorin Dorothee Stapelfeldt ausführlich erläutert, warum sie den Mietendeckel für keine gute Idee hält und eventuellen Gedankenspielen zur Einführung eines Mietendeckels in Hamburg eine Absage erteilt.
Wir erwarten und hoffen, dass der Mietendeckel in Berlin einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, da Berlin möglicherweise nicht über die zur Einführung des Mietendeckels erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt. Bislang wurden das zentrale Mietrecht und die Erhöhungsmöglichkeiten im BGB geregelt. Ausnahmen davon, wie zuletzt die Mietpreisbremse, müssen zuvor vom Bundesrat/Bundestag mehrheitlich beschlossen werden. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung in dieser Frage auf dem Laufenden halten.
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