Aktuelle Stellenaus­schreibungen.
Starten Sie noch heute Ihre Karriere bei uns.
Groth & Schneider I Wohnungsvermietung Hamburg

Auswirkungen des Mindestlohns für angestellte Hausmeister

wohnungsvermietung hamburg

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 wurde es notwendig, die vertraglich mit angestellten Hausmeistern/Reinigungskräften vereinbarte Zahl der zu leistenden Stunden zu überprüfen und ggf. zu senken, um die Einhaltung des Mindestlohns sicherzustellen. Dies galt und gilt insbesondere bei geringfügig Beschäftigten, da hier eine Verdienstobergrenze in Höhe von derzeit € 450,00/Monat einzuhalten ist.

Der gesetzliche Mindestlohn ist nun zum 01.01.2022 erneut von bisher € 9,60/ Std. auf € 9,82/Std. erhöht worden. Zum 01.07.2022 soll er nochmals angepasst werden auf dann € 10,45/Std.

Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf € 12,00/Std. vorgesehen, und zwar bereits zum 01.10.2022. Zu diesem Zeitpunkt soll, laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, nun auch die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf € 520,00/Monat angehoben werden.

Wir werden die Arbeitsverträge mit den noch wenigen bei den Grundstückseigentümern angestellten Hausmeistern und/oder Treppenhausreinigungskräften entsprechend prüfen und je nach gültiger Gesetzeslage eine Anpassung vornehmen.

 

Hier finden Sie weitere Themen:

Groth & Schneider I Tipps für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
25.11.2024

Erweiterung des Versicherungsumfangs um Elementarschäden

In den letzten Wochen und Monaten ist es auch in Hamburg immer wieder zu Überschwemmungen durch Starkregenfälle gekommen. Die vergangenen 12 Monate waren die regenreichsten seit Wetteraufzeichnung. Wir werden daher in den nächsten Wochen für…
Mehr erfahren
wohnungsvermietung hamburg
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
18.11.2024

Umstellung Ökostrom und Gas – Neuer Rahmenvertrag der Groth & Schneider KG

Fast alle Verwaltungsgrundstücke mit einer zentralen Gasheizung werden derzeit über unseren Rahmenvertrag mit den Stadtwerken Ahrensburg mit Gas versorgt. Diesen Rahmenvertrag haben wir zum 31.12.2024 gekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Grundstücke mit Gas…
Mehr erfahren
Groth & Schneider I Gruendachpflicht für alle Flachdaecher ab 01.01.2027
#Zinshaus- / Gewerbeverwaltung
11.11.2024

Gründachpflicht für alle Flachdächer ab 01.01.2027

Mit dem Slogan „Energie gewinnen und Gebäude kühlen“ wirbt die Stadt Hamburg bereits jetzt für die ab dem 01.01.2027 verbindliche gesetzliche Regelung, Flachdächer, die über eine Neigung von max. 10 Grad verfügen, bei einer Erneuerung…
Mehr erfahren