Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im vergangenen Jahr das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Laut Urteil vom 10.04.2018 behandle die bisherige Berechnungsmethode gleichartige Grundstücke unterschiedlich und verstoße damit gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot. Die Berechnung basiert auf Jahrzehnte alten Einheitswerten, die in den alten Bundesländern von 1964, in den neuen Bundesländern von 1935 stammen.
Das BVefG hat weiter entschieden, dass bis spätestens 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden muss. Nur dann kann die Grundsteuer übergangsweise bis zum 31.12.2024 in ihrer jetzigen Form weiter erhoben werden, bevor die Neuregelung ab 01.01.2025 Anwendung finden würde. Gelingt es der Bundesregierung nicht, bis spätestens Ende Dezember 2019 eine Grundsteuerreform zu verabschieden, würde die Grundsteuer ab 2020 entsprechend komplett entfallen.
Am 25.06.2019 haben sich daher die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts verständigt.
Der Gesetzesentwurf enthält momentan folgende Kernpunkte: